Amtsgericht Neu-Ulm
14.05.2009

Justizministerinnen Merk und Müller-Piepenkötter: "Sicherungsverwahrung reformieren, um Bürger besser schützen zu können"

Die Justizministerinnen und Justizminister der unionsgeführten Bundesländer wollen die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung erleichtern, wie sie heute bei einem Treffen in Berlin beschlossen haben.

„Wir wollen die Bevölkerung effektiver vor gefährlichen Gewalt- und Sexualtätern schützen, und damit Lücken der bisherigen Gesetzeslage schließen", teilten Bayerns Justizministerin Beate Merk und ihre nordrhein-westfälische Amtskollegin Roswitha Müller-Piepenkötter im Anschluss an das Treffen mit. „Wir brauchen dringend eine Regelung, die den verantwortlichen Behörden und Gerichten diesen Schutz auf eine Weise ermöglicht, welche Opferinteressen nicht hinter Täterinteressen zurückstehen lässt“, so die Ministerinnen weiter. Aus diesem Grunde solle sichergestellt werden, dass Tatsachen und Erkenntnisse, die im Strafvollzug hervortreten und über die Gefährlichkeit des Verurteilten Aufschluss geben, umfangreicher als bisher berücksichtigt werden können.

„Anders als nach geltendem Recht müssen zudem bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung auch Taten berücksichtigt werden können, die länger als fünf Jahre zurückliegen, erläuterten die Ministerinnen. Sie berufen sich dabei auf neuere Erkenntnisse aus der Wissenschaft.

Darüber hinaus drängen die Ministerinnen darauf, die bei Ersttätern vorhandene Gesetzeslücke bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung endlich zu schließen. Der Fall des Sexualstraftäters Karl D. führe deutlich vor Augen, dass hier dringend gehandelt werden müsse. Trotz zahlreicher Initiativen der Länder und einer entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag im Bund ist die Bundesjustizministerin ihrer Verantwortung nicht nachgekommen.

Die Justizministerinnen und -minister der unionsgeführten Bundesländer haben aus diesem Grunde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die das geltende Recht überprüfen und bis zum Herbst dieses Jahres einen Gesetzentwurf u.a. zur Frage der Rückfallverjährung und zu den Nova erarbeiten soll.

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?