Amtsgericht Neu-Ulm
27.05.2009

Sachverständigenanhörung zum Gesetz gegen Kinderpornographie im Internet - Bayerns Justizministerin Beate Merk:"Es liegt auf der Hand, dass Handlungsbedarf besteht!"

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk zu der heutigen Sachverständigenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags zu dem geplanten Gesetz der Bundesregierung zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet: "Die Bekämpfung von Kinderpornographie muss mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und Maßnahmen intensiviert werden! Der Missbrauch von Kindern zur Herstellung und Verbreitung pornographischer Machwerke ist eine der abscheulichsten Auswüchse der Kriminalität. Und das widerwärtige Geschäft mit der Vergewaltigung von Kindern floriert: Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet seit Jahren einen konstanten Anstieg beim Besitz, der Beschaffung und Verbreitung von Kinderpornographie. Und die Opfer werden dabei immer jünger - Bilder im Internet zeigen zunehmend Gewaltausübungen gegen Kleinkinder und sogar Kleinstkinder."

Merk weiter: "Es liegt auf der Hand, dass hier Handlungsbedarf besteht. Die im April erklärte freiwillige Selbstverpflichtung fünf großer Internet-Anbieter in Deutschland war ein erstes sehr begrüßenswertes Signal. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung stellt einen weiteren wichtigen Schritt dar, um Kinderpornographie nicht nur strafrechtlich zu bekämpfen, sondern auch präventiv medientechnisch durchzusetzen."

Zu dem Plan, dass die Internetanbieter personenbezogene Daten für die Verfolgung von Tätern an die Strafverfolgungsbehörden übermitteln können, erklärt Merk: "Die Sorge, dass unschuldige Internetnutzer einer ziellosen Strafverfolgung ausgesetzt werden, erscheint mir unbegründet. Die Daten werden grundsätzlich nur auf richterlichen Beschluss hin bei entsprechendem Tatverdacht und nicht auf Initiative des Internetanbieters übermittelt. Die Strafverfolgungsbehörden sind darauf geschult, mit Augenmaß zu ermitteln und können sehr wohl zwischen dem zufälligen Surfer und dem kriminellen Abnehmer unterscheiden."

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