Amtsgericht Neu-Ulm
28.05.2009

Strafbarkeit der Ausbildung in Terrorcamps / Bayerns Justizministerin Merk: "Ich hätte mir mehr gewünscht!"

Bayerns Justizministerin Beate Merk kritisierte die heute vom Bundestag beschlossene Regelung zur Strafbarkeit der Ausbildung in Terrorcamps: "In einer wehrhaften Demokratie und einem starken Rechtsstaat muss es gegen diejenigen, die in Terrorcamps trainieren und sich ausbilden lassen, eine Handhabe geben. Es ist dringend notwendig, die Teilnahme an Terrorcamps unter Strafe zu stellen, damit der Staatsanwalt nicht warten muss, bis es zu einem Anschlag gekommen ist oder sich konkrete Vorbereitungen nachweisen lassen."

Merk: "Ich hätte mir eine weitergehende Regelung gewünscht. Für die Strafbarkeit soll es nicht ausreichen, dass sich ein Islamist in einem Terrorcamp im Umgang mit Waffen, Sprengstoffen oder auch radioaktiven Stoffen schulen lässt. Zusätzlich soll nachgewiesen werden, dass er bereits eine schwere terroristische Tat vorbereitet oder sich gerade darin ausbilden lassen will."

Merk wies darauf hin, dass damit Schutzbehauptungen Tür und Tor geöffnet sind: "Wer sagt - wie in einem realen bayerischen Fall - er habe nur an einem etwas interessanteren Abenteuerlager teilnehmen wollen, ist aus der Strafbarkeit heraus."

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