Amtsgericht Neu-Ulm
09.09.2010

Gut beraten? Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Beate Merk für neue Maßstäbe bei Kapitalanlagen

Die Untersuchungen der Zeitschrift Finanztest haben gezeigt, dass nach wie vor deutliche Defizite bei der Beratung über Kapitalanlagen bestehen. "Für mich ist unerklärlich, dass bei der Mehrheit der zu Testzwecken durchgeführten Beratungsgespräche kein Beratungsprotokoll erstellt wurde, obwohl dies seit 1. Januar 2010 vorgeschrieben ist.", so die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk. "Die Konsequenz ist für mich klar: Wir müssen die behördliche Finanzaufsicht stärken und sie vermehrt an den Kundenbelangen ausrichten."

Die Stärkung der Finanzaufsicht ist eine von mehreren Kernforderungen zur Verbesserung des Anlegerschutzes, die Bayern in die Verbraucherschutzministerkonferenz am 17. September einbringen wird.

Neue Maßstäbe soll die Verbraucherschutzministerkonferenz vor allem auch für den Grauen Kapitalmarkt beschließen. "Geschlossene Fonds können für den Anleger das Risiko bergen, dass er über seine Einlage hinaus mit seinem Privatvermögen haftet. Dass für den Vertrieb dieser riskanten Vermögensanlagen bislang nicht die gleichen Anforderungen wie bei Wertpapieren gelten, ist mir unverständlich." so Dr. Beate Merk, die hier auch mit Blick auf die Zulassung und Qualifikation der Berater und Vermittler erheblichen Handlungsbedarf sieht. "Wir sind aufgrund des Koalitionsvertrages davon ausgegangen, dass künftig alle Anlageberater und -vermittler von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht werden. Daher bin ich überrascht, dass nun offenbar doch die Gewerbeaufsicht weiterhin für die freien Anlageberater und -vermittler zuständig sein soll. Wir werden sehr sorgfältig prüfen, ob damit die Qualität und Zuverlässigkeit der Anlageberatung wirklich ausreichend gewährleistet werden kann."

Die bayerische Ministerin geht noch einen Schritt weiter und fordert strengere materielle Anforderungen wie beispielsweise eine Mindestkapitalausstattung, eine transparente Rechnungslegung sowie unverzichtbare Kontroll- und Beteiligungsrechte der Anleger. Das Ziel ist dabei, Anbieter und Fondsgesellschaften, die ihre Unternehmungen auf völlig ungesicherte wirtschaftliche Annahmen und unrealistische Renditeerwartungen stützen oder über kein qualifiziertes Management verfügen, gar nicht erst zum Markt zuzulassen.

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