Amtsgericht Neu-Ulm
15.09.2010

Bayerns Justizministerin Merk begrüßt Entscheidung des BGH zum Elternunterhalt: "In der Familie muss man auch in schwieriger Lage für einander da sein!"

Bayerns Justizministerin Dr. Merk begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Dieser hatte entschieden, dass die Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern nicht dadurch verwirkt ist, dass sich ein Elternteil aufgrund einer Erkrankung unverschuldet nicht ausreichend um die Kinder kümmern konnte. Merk: "In einer Familie muss man zusammen halten. Das bedeutet, auch in schwierigen Lebenssituationen für einander einzustehen. Eltern sollten für ihre Kinder und Kinder für ihre Eltern sorgen, soweit dies notwendig ist. Ist ein Kind finanziell leistungsfähig, bedeutet das auch, dass es sich im Rahmen seiner Möglichkeiten an den Kosten für eine Heimunterbringung eines Elternteils beteiligt. Es entspricht der Familiensolidarität, dies auch zu tun, wenn sich das Kind durch die kranke Mutter nicht ausreichend betreut gefühlt hat. Denn diese Kosten dürfen nicht der Allgemeinheit zur Last fallen."

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