Amtsgericht Neu-Ulm
22.09.2010

Justizministerin Beate Merk und Abgeordnete Petra Guttenberger zur Insolvenzgerichtsreform

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk MdL und die Vorsitzende des Arbeitskreises Recht der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag Petra Guttenberger haben heute im Anschluss an die Diskussion der Reform der Insolvenzgerichtsbarkeit in Bayern in der CSU-Fraktion in Banz Stellung genommen:

"Aus fachlicher Sicht bietet eine Konzentration der Insolvenzgerichte viele Vorteile. Unsere hochkarätigen Insolvenzrichter und -richterinnen und -rechtspfleger und -rechtspflegerinnen leisten zwar schon jetzt eine hervorragende Arbeit in hochkomplexen Verfahren. An manchen Amtsgerichten können sie sich aber nur mit einem Teil ihrer Arbeitskraft dem Insolvenzrecht widmen. Eine weitere Zusammenfassung würde dazu beitragen, dass sie sich künftig noch besser auf die Insolvenzverfahren konzentrieren und untereinander ihre fachlichen Erfahrungen austauschen können", so die Rechtspolitikerinnen.

"Dies bedeutet aber nicht, dass damit auch die Zahl und der Ort der künftigen Insolvenzgerichte bereits feststehen", so Merk und Guttenberger weiter. "Die intensiven Gespräche in Banz haben deutlich gemacht, dass wir hier erst am Anfang der Diskussion stehen. Dabei ist äußerst behutsam vorzugehen, um eine Lösung zu finden, die auf breite Akzeptanz stößt. Es werden in diesem Zusammenhang keine Stellen gestrichen und keine Behörden verlagert!"

Hintergrund der Diskussion ist der Vorschlag, die derzeit 29 Insolvenzgerichte in Bayern so auszurichten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich noch mehr als bisher auf die Insolvenzverfahren konzentrieren können. Bei der abschließenden Entscheidung werden neben den fachlichen auch strukturpolitische Gesichtspunkte berücksichtigt werden.

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