Amtsgericht Neu-Ulm
23.09.2010

Justizministerin Beate Merk weist Kritik der Opposition zurück

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk MdL weist die heutige Kritik des rechtspolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion zurück:

"Herr Schindler hat immer noch nicht verstanden, worum es in dem Vorschlag für eine Reform der Insolvenzgerichtsbarkeit geht. Wenn Insolvenzverfahren im Geschäftsbereich eines Richters nur in absoluter Seltenheit auftreten, geht es zunächst nicht um eine Frage der Fortbildung, sondern der Spezialisierung. Anders als Schindler erklärt, ist in dem Antrag die vorgeschlagenen Konzentration zahlenmäßig nicht bestimmt."

Merk weiter: "Man darf sich keine Denkverbote auferlegen, wenn es darum geht, die Effizienz und Spezialisierung der Gerichtsbarkeit zu verbessern, sondern muss dies umfassend diskutieren. Das haben wir getan", so Merk. "In diesem Zusammenhang muss man natürlich auch die Bedürfnisse der Betroffenen einbinden. Maßgeblich sind aber vor allem neue Entwicklungen, die wir mit einbeziehen müssen und die Herrn Schindler möglicherweise noch nicht bekannt sind. Erst seit wenigen Tagen liegt ein Diskussionsentwurf der Bundesregierung für ein neues Insolvenzrecht vor. Vor diesem Hintergrund ist genau zu überprüfen, welche Auswirkungen dessen Rahmenbedingungen haben. Das müssen wir berücksichtigen."

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?