Amtsgericht Neu-Ulm
04.10.2010

Merk: "Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist längst überfällig!"

Vor dem Hintergrund der jüngsten Meldungen über terroristische Bedrohungen fordert Bayerns Justiz- und Verbraucherministerin Dr. Beate Merk erneut eine rasche Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung. Merk: "Unabhängig davon, ob es eine konkrete Bedrohungslage für die Bundesrepublik Deutschland gibt, brauchen wir dieses Gesetz für die Sicherheit der Menschen in unserem Land. Zahlreiche Fälle von organisierter Kriminalität und Kinderpornographie konnten nicht aufgeklärt werden, weil Daten aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von März diesen Jahres gelöscht werden müssen.  Dies sollte die  Bundesjustizministerin endlich dazu veranlassen, die Vorratsdatenspeicherung in Gesetzesform zu gießen. Denn das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung ja ganz konkrete Vorgaben gemacht, die es nur noch umzusetzen gilt."

Merk: "Es ist für mich völlig unverständlich, warum die Bundesjustizministerin solange zögert. Unsere Ermittler brauchen einen Zugriff auf die Verbindungsdaten von Tätern, um deren kriminelle  Aktivitäten effektiv zu verfolgen. Ohne Vorratsdatenspeicherung können wir diese Täter  kaum ermitteln. Das ist ein unhaltbarer Zustand."

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Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?