Amtsgericht Neu-Ulm
20.10.2010

Bundeskabinett beschließt Reform der Sicherungsverwahrung / Merk: Eine runde Sache, aber noch nicht rund genug! Nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht ohne Not aufgeben!

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Sicherungsverwahrung: "Endlich geht hier etwas voran. Bayern hat unmittelbar nach der europäischen Entscheidung im Interesse der Sicherheit unserer Bürger auf eine Regelung für die Altfälle gedrängt. Ich sehe mich darin bestärkt durch die Äußerung des  Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle. Er hat ebenfalls Anfang der Woche den Gesetzgeber aufgefordert, die Sicherungsverwahrung neu zu regeln. Deshalb bin ich froh, dass es durch zähe Verhandlungen mit dem Bundesjustizministerium gelungen ist, die erforderlichen Konsequenzen aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur zulässigen Höchstdauer der Sicherungsverwahrung zu ziehen."

Der Gesetzesentwurf sieht als Lösung für die sogenannten Altfälle nunmehr eine Unterbringung für psychisch gestörte Sexual- und Gewalttäter vor. Merk: "Hiermit können wir zumindest einen Teil dieser gefährlichen Straftäter weiter in Gewahrsam behalten. Die Union hat noch wichtige Korrekturen durchgesetzt. Wichtig war mir vor allem, dass auch der Sexuelle Missbrauch von Kindern zu den Straftaten gehört, die die Unterbringung ermöglichen."

Merk weiter: "Die Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung ist in meinen Augen völlig unnötig. Ich teile die sehr optimistische Einschätzung der Bundesjustizministerin, dass die Gefährlichkeit der Täter in allen Fällen bereits bei der Verurteilung immer erkannt werden kann, nicht. Hier sehe ich eine Lücke, die hoffentlich im Gesetzgebungsverfahren geschlossen werden wird."

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