Amtsgericht Neu-Ulm
21.10.2010

Wechsel an der Spitze der Justizvollzugsanstalt Ebrach / Gerhard Weigand folgt Renate Schöfer-Sigl nach

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hat heute in Ebrach die bisherige Leiterin der Justizvollzugsanstalt, Leitende Regierungsdirektorin Renate Schöfer-Sigl, offiziell verabschiedet und ihren Nachfolger, Regierungsdirektor Gerhard Weigand, in sein Amt eingeführt. Die Ministerin kündigte an, die Sozialtherapie im Jugendstrafvollzug weiter auszubauen.

 

Die bisherige Leiterin der Justizvollzugsanstalt Ebrach, Renate Schöfer-Sigl (54), begann ihre Laufbahn in der bayerischen Justiz am 1. Juni 1985 bei der Justizvollzugsanstalt St. Georgen-Bayreuth. Weitere Station war die Justizvollzugsanstalt Nürnberg, wo sie 14 Jahre als Abteilungsleiterin und weitere Stellvertreterin des Anstaltsleiters tätig war. Zum 1. Juni 2001 wechselte Frau Schöfer-Sigl an die Justizvollzugsanstalt Ebrach, wo sie zunächst die Stellvertreterin des Anstaltsleiters war, um nach nur einem Jahr zum 1. Juli 2002 zur Leiterin der Justizvollzugsanstalt Ebrach bestellt zu werden. Seit dem 15. März 2010 ist Renate Schöfer-Sigl die neue Chefin der Justizvollzugsanstalten Nürnberg und Ansbach. Ministerin Merk: "In den annähernd acht Jahren Ihrer Tätigkeit als Anstaltsleiterin haben Sie sich durch Ihren unermüdlichen persönlichen Einsatz, Ihre Kompetenz, Geradlinigkeit, Zuverlässigkeit und Erfahrung großes Vertrauen und verdiente Anerkennung beim Personal erworben. Sie haben die Anstalt in allen Lagen souverän geführt und dabei Führungskraft, Entscheidungsstärke und Organisationstalent bewiesen. Unter Ihrer Ägide hat sich die Jugendstrafanstalt Ebrach sowohl im vollzuglichen als auch im baulichen und sicherheitstechnischen Bereich erfreulich fortentwickelt." Besonders hob Merk das große Engagement von Frau Schöfer-Sigl bei der Einführung und Betreuung der passiv verweisenden Rauschgiftspürhunde im bayerischen Justizvollzug hervor: "Heute arbeiten in 10 Justizvollzugsanstalten Rauschgiftspürhundeteams mit großem Erfolg bei der Bekämpfung des Drogenmissbrauchs," so die Ministerin.

Der neue Leiter der Justizvollzugsanstalt Ebrach, Gerhard Weigand (49), ist ebenso wie seine Vorgängerin gelernter Jurist. Er begann seine Laufbahn in der Justiz am 1. Februar 1995 in Baden-Württemberg. Nach gut zweijähriger Tätigkeit wechselte er nach Bayern, wo er am 1. Oktober 1998 seinen Dienst in der Justizvollzugsanstalt Würzburg antrat. Zum 1. September 2002 wechselte Gerhard Weigand als Vertreter der Anstaltsleiterin an die Justizvollzugsanstalt Ebrach und übernahm zwei Jahr später die Leitung der Justizvollzugsanstalt Aschaffenburg. Nach fünfjähriger Tätigkeit als Anstaltsleiter wechselte er zum 1. Oktober 2009 in das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, um die Leitung des Referats Sicherheit der Abteilung Justizvollzug zu übernehmen. Seit 1. Oktober 2010 ist er neuer Chef der Justizvollzugsanstalt Ebrach, der größten Jugendstrafanstalt Bayerns. Merk: "In Ihrer Person vereinigen sich zahlreiche Schlüsselqualifikationen, die für eine erfolgreiche Tätigkeit als Anstaltsleiter unerlässlich sind. Dazu zählen ein enormes Fachwissen, Zuverlässigkeit und Standfestigkeit, auch in schwierigsten Situationen, mitmenschliches Verständnis für die Anliegen der Bediensteten und Gefangenen, Führungsbereitschaft und Führungsfähigkeit sowie Loyalität. Besonders erwähnen möchte ich Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Verständnis für alle Fragen der Anstaltssicherheit. Dass Sie sich in diesem für den Vollzug naturgemäß besonders wichtigen Bereich bestens auskennen, haben Sie nicht nur als Sicherheitsreferent im Justizministerium eindrucksvoll bewiesen."

Die Justizvollzugsanstalt Ebrach ist Bayerns größte Jugendstrafanstalt. Derzeit verbüßen dort rund 300 Jugendstrafgefangene ihre vom Gericht verhängte Jugendstrafe. Nach der Übertragung der Gesetzgebungskompetenzen auf die Länder hat Bayern mit dem am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Bayerischen Strafvollzugsgesetz neben dem Erwachsenenvollzug auch den Jugendstrafvollzug eigenverantwortlich gesetzlich geregelt. Die besonderen Bedürfnisse der Jugendstrafgefangenen erforderten dabei zahlreiche jugendspezifische Sonderregelungen, die im Wesentlichen den im Jugendstrafvollzug vorherrschenden Erziehungsauftrag zum Gegenstand haben. Neben der Mitwirkungspflicht der Jugendlichen bei der Erfüllung des Erziehungsauftrags, dem Vorrang der Aus- und Fortbildung sowie längeren Besuchszeiten ist vor allem der weitere Ausbau der Sozialtherapie für Gewalt- und Sexualstraftäter im Jugendstrafvollzug von derzeit 42 auf künftig 64 Behandlungsplätze ein wesentliches Kernstück der Neuregelung. Dazu Merk: "Die Sozialtherapie ist eine äußerst intensive, klar strukturierte Behandlung gefährlicher Gefangener. Sie verknüpft systematisch psychotherapeutische, pädagogische und arbeitstherapeutische Ansätze. Gewalt- und Sexualstraftäter sollen lernen, ihr Verhalten zu kontrollieren. Von der Sozialtherapie wissen wir, dass sie unter allen Behandlungsmethoden den wohl größten Effekt auf die Senkung der Rückfallquoten hat." Staatsministerin Dr. Merk weiter: "Durch den Ausbau der Sozialtherapie erzielen wir für die Bevölkerung einen erheblichen Sicherheitsgewinn. Gerade am Anfang krimineller Karrieren und bei jungen Straftätern ist eine solche Behandlung besonders wichtig."

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?