Amtsgericht Neu-Ulm
28.10.2010

Doppelter Stabswechsel an der Spitze der Regensburger Justiz - Staatsministerin Merk fordert gesetzliche Regelung der Vorratsdatenspeicherung

Die bayerische Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Beate Merk hat heute in Regensburg offiziell den Stab an der Spitze von Landgericht und Staatsanwaltschaft an die neuen Behördenleiter weitergereicht. Bei einem Festakt im Reichssaal des Alten Rathauses verabschiedete sie den ehemaligen Präsidenten des Landgerichts Regensburg Peter Küspert. Gleichzeitig begrüßte Merk Günther Ruckdäschel als dessen Nachfolger im Amt. Darüber hinaus führte sie Horst Böhm in das Amt des Leitenden Oberstaatsanwalts der Staatsanwaltschaft Regensburg ein. Für ihren steten Einsatz zum Wohle der Justiz erhielten alle drei viel Lob und Dank von der Ministerin. Im rechstpolitischen Teil ihrer Rede forderte Merk eine gesetzliche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung.

Peter Küspert war im Jahr 2003 Präsident des Landgerichts Regensburg geworden. Der gebürtige Oberfranke begann seine Karriere bei der bayerischen Justiz im Jahr 1983 als Richter an den Amtsgerichten Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen. Nach einer Abordnung an das Bundesjustizministerium in Bonn kehrte er 1988 zunächst als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Regensburg nach Bayern zurück, bevor er 1989 Richter am Landgericht wurde. Anfang 1992 wurde er an das Bayerische Staatsministerium der Justiz nach München berufen. 1998 wechselte Küspert als Richter zum Oberlandesgericht Nürnberg. Danach kehrte er zunächst an das Justizministerium in München zurück, bevor er am 1. Juli 2003 zum Präsidenten des Landgerichts Regensburg ernannt wurde. Seit 1. Januar 2010 ist Küspert Abteilungsleiter im Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in München.

Die berufliche Karriere von Günther Ruckdäschel, seit 10. Mai 2010 Präsident des Landgerichts Regensburg, ist eng mit der Oberpfalz verknüpft. Seine berufliche Laufbahn bei der bayerischen Justiz begann im Jahr 1976 als Richter am Landgericht Regensburg und später als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Regensburg. Im Anschluss daran wechselte er 1981 als Richter erneut an das Landgericht Regensburg, bevor er 1984 als Staatsanwalt als Gruppenleiter zur Staatsanwaltschaft Regensburg zurückkehrte. Seine nächste berufliche Station war abermals das Landgericht Regensburg, wo er von 1993 an als Vorsitzender Richter wirkte. Als Vizepräsident wechselte er 2001 an das Landgericht Weiden. 2005 wurde er bei der dortigen Staatsanwaltschaft Leitender Oberstaatsanwalt. Als solcher kehrte er 2007 nach Regensburg zur Staatsanwaltschaft zurück, bevor er Peter Küspert im Amt nachfolgte.

Horst Böhm trat im Jahr 1981 als Richter am Landgericht Regensburg in den Dienst der bayerischen Justiz. Nach der üblichen Verwendung als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Regensburg, Zweigstelle Straubing, war er von 1986 an elf Jahre lang Richter am Amtsgericht Straubing und am Amtsgericht Regensburg, bevor er 1997 als Gruppenleiter zur Staatsanwaltschaft zurückkehrte. Im Jahr 2000 wurde Horst Böhm Oberstaatsanwalt, 2004 Direktor des Amtsgerichts Straubing. Seit Mitte August 2010 führt er als Leitender Oberstaatsanwalt die Staatsanwaltschaft Regensburg. Horst Böhm war langjähriger Vorsitzender des Bayerischen Richtervereins e.V..

Im rechtspolitischen Teil ihrer Rede forderte Merk eine umgehende gesetzliche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. Merk betonte: "Der Staat darf nicht tatenlos zusehen, wie seine Staatsbürger zu Opfern werden! Das Bundesverfassungsgericht hat im März diesen Jahres klare Vorgaben zur verfassungsmäßigen Ausgestaltung einer vorsorglichen Speicherung von Verkehrsdaten formuliert. Diese müssen nur noch in Gesetzesform gegossen werden. Ohne das Instrument der Vorratsdatenspeicherung haben unsere Strafverfolger erhebliche Probleme, Internetkriminalität, wie etwa im Bereich der Kinderpornografie, effektiv zu bekämpfen. Auch darf man nicht vergessen: Die Richtlinie, die den Mitgliedstaaten der EU die Schaffung von Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung aufgibt, ist gültig und in nationales Recht umzusetzen. Daran hat auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nichts geändert. Die Bundesjustizministerin muss dies endlich zur Kenntnis nehmen!"

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?