Amtsgericht Neu-Ulm
28.10.2010

Bayerns Justizministerin Beate Merk stellt neuen Teen -Court in Landshut vor/ "Strafen, die von Gleichaltrigen kommen, sind besonders wirksam!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute in Landshut ein neues bayerisches Schülergericht ("Teen-Court") eröffnet. Der neue Teen-Court besteht aus 26 Schülern zwischen 14 und 19 Jahren aus Landshuter Schulen aller Schulzweige, die in Gruppen zu mindestens 3 Schülern über jugendliche Straftäter "richten".

"Junge Straftäter sind ja zum Glück meist keine notorischen Intensivtäter. Bei der großen Gruppe der noch nicht festgefahrenen jungen Straftäter geht es weniger um harte Strafen. Sondern darum, rechzeitig ein deutliches Signal zu setzen und sie auf den richtigen Weg zurückzuführen", so Merk. "Genau das können Jugendliche im Teen-Court erreichen. Wir alle wissen, dass die Meinung von Gleichaltrigen bei Jugendlichen viel zählt - im Negativen, aber auch im Positiven. Jugendliche können daher Altersgenossen auch vom Unrecht einer Tat überzeugen und zum Umdenken bewegen. Aber auch die Jugendlichen, die am Teen-Court mitwirken, profitieren: Sie lernen, Verantwortung zu übernehmen - das steigert die Sozialkompetenz!"

Der Landshuter Teen-Court wird gemeinsam mit dem Katholischen Jugendsozialwerk München e.V. betrieben, das auch die sozialpädagogische Betreuung der Schülergremien übernimmt. Merk dankte dem Landshuter Dienststellenleiter Ulf-Arne von Trotha und dem Projektbetreuer Andreas Bach herzlich für ihr Engagement.

In Anlehnung an US-amerikanische "Teen Courts" wurden in Bayern bereits in Aschaffenburg, Ingolstadt, Ansbach, Memmingen und Augsburg Schülergremien eingerichtet, die sich im Auftrag der Staatsanwaltschaft mit Straftaten Jugendlicher befassen. Dafür kommen ausschließlich Fälle geringerer Kriminalität in Frage, bei denen der Täter geständig und mit diesem Verfahren einverstanden ist. Die Schüler sprechen mit dem jugendlichen Straftäter über dessen Tat, vereinbaren u. U. eine erzieherische Maßnahme und überwachen ggf. deren Erfüllung. Das Ergebnis des "Verfahrens" vor dem "Schülergericht" wird anschließend von der Staatsanwaltschaft bei ihrer abschließenden Entscheidung berücksichtigt.

"Unsere Teen-Courts sind ein voller Erfolg?", so Merk. "Inzwischen haben wir dafür sogar ein wissenschaftliches Gütesiegel erhalten. Eine wissenschaftliche Studie des renommierten Kriminologen Prof. Schöch zum Teen-Court in Aschaffenburg hat dem Konzept ein hervorragendes Zeugnis ausgestellt. Auch dem Landshuter Projekt wünsche ich von ganzem Herzen Erfolg!" Die Studie hatte ergeben, dass Straftäter, die an dem Programm teilgenommen hatten, nur zu 22% wieder rückfällig wurden. Bei einer Kontrollgruppe von Schülern, die sich wegen vergleichbarer Straftaten einem jugendgerichtlichen Verfahren unterwerfen mussten, waren es dagegen 32%. Vor allem einschlägige Rückfälle, also solche mit dem gleichen Delikt wie beim ersten Verfahren, wurden signifikant seltener. Diese günstigen Ergebnisse wurden durch eine weitere Studie aus dem Jahr 2009 über das Ingolstädter Projekt bestätigt.

Die Ergebnisse der Aschaffenburger Studie sind veröffentlicht in: Goltdammer?s Archiv für Strafrecht 2009, S. 19 ff.

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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?