Amtsgericht Neu-Ulm
24.11.2010

Bayerns Justizministerin Beate Merk zum Internationalen Tag der Beseitigung von Gewalt gegen Frauen: "Das Ausmaß der Gewalt ist eine Schande"

Anlässlich des Internationalen Tags der Beseitigung von Gewalt gegen Frauen erklärt Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk: "Überall auf der Welt werden jeden Tag unzählige Frauen Opfer von Gewalt. Es ist eine Schande, dass Gewalt gegen Frauen auch im 21. Jahrhundert vielerorts salonfähig ist oder zumindest hingenommen wird. Selbst Frauen, die nur ihre Rechte wahrnehmen, werden physisch oder psychisch misshandelt und sind dieser Gewalt häufig hilflos ausgeliefert."

Merk weiter: "Immer noch werden junge Mädchen beschnitten, obwohl weltweit akzeptiert ist, dass das eine schwere Menschenrechtsverletzung ist. In Deutschland hat der Bundesrat im Februar einen Gesetzesentwurf beschlossen, um einen eigenen Straftatbestand für die Genitalverstümmelung einzuführen. Dieser Entwurf ist leider noch nicht im Bundestag beraten worden. Wir können nicht dulden, dass Mädchen selbst in Deutschland diesem grausamen Ritual unterzogen werden. Und wir müssen auch hier in Deutschland strafrechtlich einschreiten können, wenn Mädchen eigens für die Beschneidung ins Ausland gebracht werden."

Auch bei der Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution sieht Merk gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Schätzungen zufolge werden jährlich zwischen 600.000 und 800.000 Menschen weltweit Opfer von Menschenhändlern. Vor allem junge Frauen aus ärmlichen Verhältnissen werden häufig mit falschen Versprechungen angelockt, verschleppt, mit Gewalt gefügig gemacht und zur Ware degradiert. Merk: "In den Herkunftsländern der verschleppten Frauen herrschen zumeist wirtschaftliche Not und bedrückende soziale Verhältnisse, was die Menschenhändler schamlos für ihre Zwecke ausnutzen. Um diesem widerwärtigen Geschäft mit der sexuellen Ausbeutung arg- und wehrloser Frauen Einhalt zu gebieten, bedarf es eines ganzen Bündels von Maßnahmen. Das beginnt im Bereich der Aufklärung und Prävention. Aber auch im Strafrecht muss sich etwas tun. Seit Jahren kämpfe ich dafür, dass auch die Freier von Zwangsprostituierten bestraft werden können und die Strafmilderungen durch das rot-grüne Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2001 wieder rückgängig gemacht werden. Seit dem Prostitutionsgesetz ist das Fördern der Prostitution nicht mehr strafbar. Die Behauptung, damit würden sich die Arbeitsbedingungen der Frauen verbessern, ist längst widerlegt. Profitiert haben ausschließlich die Zuhälter und Bordellbetreiber. Den Strafverfolgungsbehörden fehlt nun häufig die Möglichkeit, Durchsuchungsbeschlüsse für das Rotlichtmilieu zu erwirken. Damit sind auch die Chancen, dort Fälle von Menschenhandel aufzudecken, extrem gesunken."

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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