Amtsgericht Neu-Ulm
02.12.2010

Bundestag beschließt Neuregelung der Sicherungsverwahrung / Merk: "Wir haben viel erreicht!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk zur heute vom Bundestag beschlossenen Neuregelung der Sicherungsverwahrung: "Das jetzt beschlossene Gesetzespaket greift viele meiner Forderungen auf. So bin ich sehr froh, dass wir jetzt eine europafeste Regelung für die sogenannten Altfälle erhalten, wie ich sie seit der einschlägigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vorgeschlagen hatte. Besonders wichtig war mir, dass die Altfallregelung auch in Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern greift. Die Hürden für eine Sicherungsverwahrung bei Ersttätern werden gesenkt und die so genannte Rückfallverjährung für Sexualstraftaten wird verlängert.

Ich will allerdings nicht verschweigen, dass die Neuregelung nicht zu hundert Prozent meinen Vorstellungen entspricht. Besonders genau wird man beobachten müssen, ob durch die Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung tatsächlich keine Sicherheitslücken entstehen, wie es die Bundesjustizministerin versprochen hat. Bei Bedarf werden wir da gegensteuern. Aber Politik ist eben die Kunst des Möglichen. Dieser Satz gilt gerade auch für die jetzigen Berliner Verhältnisse."

Merk begrüßte die neu geschaffene Rechtsgrundlage für eine elektronische Aufenthaltsüberwachung im Rahmen der Führungsaufsicht: "Das wird die Überwachung entlassener Täter noch verbessern und so für mehr Sicherheit sorgen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass in Bayern zügig die Voraussetzungen für den Einsatz dieses Mittels geschaffen werden. Man muss aber auch offen sagen, dass es kein Allheilmittel und vor allem keine gleichwertige Alternative zur Sicherungsverwahrung sein kann.

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