Amtsgericht Neu-Ulm
10.12.2010

Keine Patente auf traditionelle Verfahren der Pflanzen- und Tierzucht - Merk begrüßt Entscheidung des Europäischen Patentamts: "Die klassische Züchtung ist das ureigenste Recht der Landwirte"

Die Große Beschwerdekammer hat gestern als höchste Rechtsprechungsinstanz des Europäischen Patentamts ihre lange erwartete Entscheidung zur Patentierbarkeit der Zucht von Brokkoli und Tomaten gefällt. Danach sind traditionelle Zuchtverfahren auch dann nicht patentierbar, wenn für die Auswahl des gentechnisch nicht veränderten Zuchtmaterials auf technische Hilfsmittel zurückgegriffen wird.

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk begrüßte heute in München die Entscheidung: "Das Europäische Patentamt hat damit klargestellt, dass es keinen Patentschutz für traditionelle Zuchtverfahren gibt. Und das ist richtig so! Denn es darf nicht sein, dass die Zuchtarbeit der Landwirtschaft behindert oder gar unmöglich gemacht wird, weil der Zugang zu natürlichen Ressourcen durch Patente versperrt ist. Die klassische Züchtung ist das ureigenste Recht der Landwirte."

Merk weiter: "Die Rechtsauffassung des Europäischen Patentamts liegt ganz auf der Linie der Bayerischen Staatsregierung. Bereits im April 2009 hat Bayern in den Ausschüssen des Bundesrates seine Auffassung bekundet, dass bereits nach geltendem Recht für traditionelle Verfahren der Pflanzen- und Tierzucht und die daraus hervorgegangenen Tiere und Pflanzen Patente nicht erteilt werden dürfen, und zwar auch dann nicht, wenn zu traditionellen Züchtungsverfahren ein technischer Verfahrensschritt hinzukommt."

Grundlage für die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer war Artikel 53 Buchstabe b des Europäischen Patentübereinkommens, wonach "im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren" nicht patentiert werden dürfen.

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