Amtsgericht Neu-Ulm
16.12.2010

Merk will SEPA kundenfreundlich gestalten -
"Wir sollten den Bankkunden Zahlenkolonnen bei Überweisungen im Inland ersparen"

Brüssel will nun ernst machen mit dem Europäischen Zahlungsraum. Nach den Plänen der Europäischen Kommission sollen bereits ab 2013 Überweisungen in der EU nur noch mit einer mindestens 22-stelligen IBAN und dem bis zu 11-stelligen BIC erfolgen. Für Lastschriftverfahren ist die Umstellung bis 2014 beabsichtigt.

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk sieht die Pläne für die vollständige Umstellung auf das SEPA-Verfahren kritisch. Sie spricht sich dafür aus, das SEPA-Verfahren auf den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr zu beschränken. Merk: "Die Angabe langer Zahlenkolonnen ist für die Kunden mit erheblichem Aufwand und zusätzlichen Risiken verbunden, doch das scheint die Europäische Kommission nicht zu stören. Der einheitliche Zahlungsverkehr in Europa sollte aber nicht zum Preis höherer Belastungen der Kunden auch bei innerstaatlichen Zahlungen erkauft werden. Mir leuchtet nicht ein, weshalb die Verbraucher bei Überweisungen innerhalb Deutschlands künftig eine 22-stellige Kontonummer und eine 11-stellige Bankleitzahl verwenden sollen. Die Sicherheit oder die Zuverlässigkeit des Zahlungsverkehrs würden damit nicht erhöht, im Gegenteil!"

Durch die neuen europäischen Vorgaben über Zahlungsdienste, die bereits geltendes Recht sind, tragen die Kunden ohnehin schon eine größere Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben bei Überweisungen. Die Banken sind nicht mehr verpflichtet, die Kontodaten abzugleichen. Auch sind Überweisungen grundsätzlich nicht mehr widerruflich. Merk: "Zahlendreher oder sonstige Fehler beim Ausfüllen der Überweisungsformulare können daher unangenehme Folgen haben."

Die Umstellung auf die europäischen Standards hätte auch zur Folge, dass jede Einzugsermächtigung neu erklärt werden müsste. Auf Verbraucher und Anbieter käme hier erheblicher Aufwand zu: Von der Miete über die Strom- und Telefonrechnung bis hin zum Mitgliedsbeitrag im Sportverein - all diese Zahlungen erfolgen üblicher Weise im Lastschriftverfahren.

Nach Ansicht Merks sollte außerdem die Möglichkeiten geprüft werden, die Umwandlung der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl in IBAN und BIC den Banken zu übertragen. Die Kunden könnten damit bei innerstaatlichen Zahlungen weiterhin die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen verwenden, die von den Banken in einem automatisierten Verfahren umgewandelt würden. Bereits jetzt existieren sogenannte "IBAN-Rechner" zur Transformation der Kontodaten. Merk: "Eine kundenfreundliche Lösung erscheint damit technisch möglich. Es dürfte auch im Interesse der Banken sein, den Zahlungsverkehr für die Kunden so einfach wie möglich zu gestalten und Fehlerquellen zu vermeiden. Ich vertraue daher auf die Unterstützung der deutschen Bankenwirtschaft."

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