Amtsgericht Neu-Ulm
17.12.2010

Bundesrat gibt grünes Licht für Neuregelung der Sicherungsverwahrung - Bayerns Justizministerin Merk: "Ein bedeutsamer Schritt für die Sicherheit der Bevölkerung"

Der Bundesrat hat heute dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Sicherungsverwahrung zugestimmt. Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßte den Beschluss. Merk: "Ich bin froh, dass der Bundesrat heute grünes Licht für die Reform der Sicherungsverwahrung gegeben hat. Für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ist dieser Schritt von ganz großer Bedeutung."

Merk weiter: "Das Gesetzespaket greift viele Forderungen Bayerns auf. Zum einen werden Gesetzeslücken geschlossen, die ich schon seit Jahren reklamiere: Die Hürden für eine Sicherungsverwahrung bei Ersttätern werden gesenkt und die so genannte Rückfallverjährung für Sexualstraftaten wird verlängert. Zum anderen bekommen wir mit dem neuen Therapieunterbringungsgesetz eine europafeste Handhabe für die sogenannten Altfälle, die von der einschlägigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte betroffen sind. Hier habe ich mich besonders dafür stark gemacht, dass die Altfallregelung auch in Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern greift."

Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung wurde auch die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung für entlassene Straftäter als mögliche Maßnahme der Führungsaufsicht beschlossen. Merk: "Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist ganz klar keine Alternative zur sicheren Unterbringung. Aber wenn es kein anderes Mittel gibt, wenn ein hochgefährlicher Straftäter nach Recht und Gesetz und trotz allem auf freien Fuß gesetzt werden muss, dann kann diese Maßnahme die Menschen vor Rückfalltaten schützen. Und wenn wir eine solche Möglichkeit haben, müssen wir sie ausschöpfen!

Merk weiter: "Ich will allerdings nicht verschweigen, dass die Reform nicht zu hundert Prozent meinen Vorstellungen entspricht. Besonders genau werden wir beobachten müssen, ob durch die Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung tatsächlich keine Sicherheitslücken entstehen, wie es die Bundesjustizministerin versprochen hat. Bei Bedarf werden wir da gegensteuern. Jetzt ist erst einmal wichtig, dass die Neuregelung so schnell wie möglich in Kraft treten kann."

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