Amtsgericht Neu-Ulm
30.12.2010

Zahl der Verurteilten rückläufig / 18-20-Jährige werden immer häufiger nach Jugendstrafrecht verurteilt / Justizministerin Merk: "Bayerische Gerichte ahnden Straftaten konsequent, aber mit Augenmaß!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute in München die Zahlen aus der Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2009 bekannt gegeben. Insgesamt wurden im Jahr 2009 in Bayern 126.576 Personen wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt. Das sind 6.900 (-5,2 %) weniger als im Jahr 2008. Die Zahl der rechtskräftig Verurteilten ist damit bereits das fünfte Jahr in Folge rückläufig.

Nach wie vor ist Kriminalität ein vorwiegend männliches Phänomen. Nur 23.072 der Verurteilten (18,2 %) waren Frauen. Zur Zeit der Tat waren 10.107 der Verurteilten (8,0 %) Jugendliche (14-17jährige) und 13.403 (10,6 %) Heranwachsende (18-20jährige) . Auf 9.735 der 13.404 im Jahre 2009 verurteilten Heranwachsenden (72,6 %) wurde Jugendstrafrecht angewendet. Das stellt erneut einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr (2008: 71,1 %) dar, Nach derzeitiger Rechtslage ist auf Heranwachsende Jugendstrafrecht anzuwenden, wenn sie nach ihrem Reifegrad noch Jugendlichen gleichstehen oder wenn es sich um "typische Jugendverfehlungen" handelt; ansonsten gilt Erwachsenenstrafrecht. Merk: "Ich beobachte eine zunehmende Tendenz, auf Heranwachsende fast schon automatisch Jugendstrafrecht anzuwenden. Jugendstrafrecht ist aber nur dann sachgerecht, wenn der Heranwachsende mit Mitteln des Jugendstrafrechts noch zu erreichen ist. Die Regel sollte sein, dass sich Volljährige, die alle Pflichten und Rechte haben, nach Erwachsenenstrafrecht verantworten müssen. Im Gesetz muss dieser Gedanke noch deutlicher zum Ausdruck kommen."

Von den nach allgemeinem Strafrecht verurteilten 106.734 Personen wurden 82.819 (77,6 %) zu Geldstrafen verurteilt. Freiheitsstrafen wurden gegen 23.915 Personen (22,4 %) verhängt. Von diesen Freiheitsstrafen wurden 15.620 (65,3 %) zur Bewährung ausgesetzt. Zu lebenslanger Freiheitsstrafe wurden 18 Personen verurteilt. Gegen 2.991 der nach Jugendstrafrecht verurteilten 19.842 Personen wurde 2009 eine Jugendstrafe verhängt, die in 1.894 Fällen (63,3 %) zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.

Merk: "Die Zahlen zeigen, dass eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung die Ausnahme ist. Die bayerischen Gerichte und Staatsanwaltschaften ahnden Straftaten konsequent aber mit Augenmaß!"

Wichtiger Hinweis:

Die Strafverfolgungsstatistik bezieht sich auf die abschließenden gerichtlichen Entscheidungen nach Anklageerhebung. Sie ist deshalb streng von der polizeilichen Kriminalstatistik zu unterscheiden, die sich auf die Tätigkeit der Polizei im Ermittlungsverfahren bezieht. Die Strafverfolgungsstatistik ist eine wichtige Erkenntnisquelle über die Entwicklung der Kriminalität und der Strafverfolgung, weil sie die endgültigen staatlichen Reaktionen auf Straftaten wiedergibt. Nicht aufgeführt sind Taten, bei denen bereits die Staatsanwaltschaften das Ermittlungsverfahren eingestellt haben.

Die umfangreiche Strafverfolgungsstatistik 2009 für Bayern ist beim Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung veröffentlicht und unter www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen abrufbar.

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?