Amtsgericht Neu-Ulm
05.03.2010

Feierlicher Amtswechsel bei der Staatsanwaltschaft Bamberg / Amtschef des Justizministeriums verabschiedet Leitenden Oberstaatsanwalt Joseph Düsel und führt Nachfolger Bardo Backert ins Amt ein

Der Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, Ministerialdirektor Hans-Werner Klotz, hat heute in Bamberg den feierlichen Amtswechsel an der Spitze der Staatsanwaltschaft vollzogen. Bei einem Festakt in der Aula der Universität Bamberg verabschiedete er den scheidenden Behördenleiter Joseph Düsel, der zum 1. März 2010 in den Ruhestand getreten war. Gleichzeitig führte er als Nachfolger Bardo Backert in das Amt des Leitenden Oberstaatsanwalts in Bamberg ein.

Joseph Düsel (65 Jahre) hatte sein vollständiges Berufsleben - in unterschiedlichsten Positionen - in den Dienst der Bamberger Justiz gestellt. Begonnen hatte seine Karriere im Mai 1974 bei der Staatsanwaltschaft Bamberg, wo er als Staatsanwalt eingestellt worden war. 1979 wechselte er zunächst an das Amtsgericht, später an das Landgericht Bamberg und war sowohl als Zivilrichter als auch als Strafrichter tätig. Im August 1987 wechselte er als Gruppenleiter wieder zurück zur Staatsanwaltschaft. Ab 1988 war Düsel zusätzlich an die Bundesanwaltschaft abgeordnet. 1991 wurde er zum Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg ernannt. Ab Januar 1995 war Düsel erneut bei der Staatsanwaltschaft Bamberg tätig und wurde dort zum stellvertretenden Behördenleiter bestellt. Im Juni 2000 wechselte er nochmals für einige Jahre als Leitender Oberstaatsanwaltschaft zur Generalstaatsanwaltschaft, bevor er im November 2003 die Leitung der Staatsanwaltschaft Bamberg übernahm. Klotz lobte Düsel, das " Urgestein der Bamberger Justiz" für sein unvergleichlich breites Fachwissen und seine liebenswerte Art der Personalführung und dankte ihm für die Treue, die Loyalität und die Selbstverständlichkeit, mit der er sein gesamtes Berufsleben der Bamberger Justiz gewidmet habe.

Bardo Backert (57) hatte seine Justizkarriere im Juni 1980 als Staatsanwalt in Würzburg begonnen. 1988 wurde er zum Richter am Amtsgericht Würzburg ernannt. 1994 kehrte er als Gruppenleiter zur Staatsanwaltschaft Würzburg zurück und wurde dort 2001 zum Oberstaatsanwalt ernannt. Seit Juli 2005 leitete er als Direktor das Amtsgericht Gemünden. Mit Wirkung zum 16. April 2010 wurde er nun zum Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Bamberg bestellt. Ministerialdirektor Klotz lobte das Engagement Backerts für den Opferschutz im Strafrecht, hob aber zudem hervor, dass sich Backert auch über sein eigentliches Amt hinaus um die Justiz verdient gemacht habe. So war Backert unter anderem als Arbeitsgemeinschaftsleiter für die Referendarausbildung zuständig oder engagierte sich im Richterverein.

Im rechtspolitischen Teil seiner Ansprache ging Ministerialdirektor Klotz auf die Bedeutung des Jugendstrafrechts bei der Bekämpfung der Jugendgewalt ein. Klotz "Bei der Eindämmung der Jugendgewalt kommt neben der Fortführung bayerischer Präventionsmaßnahmen dem Jugendstrafrecht eine wichtige Rolle zu. Erschreckende Gewaltexzesse in jüngster Zeit wie die tödliche Attacke gegen Dominik Brunner im September 2009 am S-Bahnhof München-Solln zeigen, dass nicht nur die Gewaltbereitschaft der Jugendlichen über viele Jahre gestiegen ist, sondern auch die Brutalität der Taten. So wichtig hier die Prävention ist; wo sie versagt hat, muss eine konsequente und wirksame Ahndung der Straftat auf dem Fuße folgen!".

Hier kündigte Klotz an, dass Bayern auf eine schnelle Umsetzung der im Berliner Koalitionsvertrag vereinbarten Verbesserungen im Jugendstrafrecht drängen wird: "Der Koalitionsvertrag enthält zu einem erheblichen Teil langjährige bayerische Gesetzesforderungen. So wird das Höchstmaß der Jugendstrafe für Mord auf 15 Jahre erhöht. Die derzeitige Höchststrafe von 10 Jahren ist bei besonders grausamen und verwerflichen Taten nicht immer schuldangemessen. Künftig sollen die Belange der Opfer und ihrer Angehöriger noch stärker berücksichtigt werden können." Ferner sei mit der Einführung des sog. Warnschussarrestes eine langjährige Kernforderung Bayerns aufgegriffen worden. Der Warnschussarrest wirke bei dem jungen Straftäter dem Eindruck entgegen, dass es sich bei der Bewährungsstrafe um einen Freispruch 2. Klasse handle. Daneben ermögliche er zu Beginn der Bewährungszeit eine nachdrücklichere erzieherische Einflussnahme. "Auch wenn wir nicht alle unsere Forderungen durchsetzen konnten, die vereinbarten Gesetzesänderungen werden uns bei der Bekämpfung der Gewaltkriminalität junger Menschen einen wesentlichen Schritt voranbringen", so Klotz.

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