Amtsgericht Neu-Ulm
08.03.2010

Bayerns Justizministerin Beate Merk zum Internationalen Frauentag: "Im Kampf gegen Frauenhandel und Zwangsprostitution muss die Politik Flagge zeigen!"

Bei einer Fachtagung der Hanns-Seidel-Stiftung anlässlich des Internationalen Frauentags hat Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk heute in München ein effektives Vorgehen und schärfere Strafvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels angemahnt.

Schätzungen zufolge werden jährlich zwischen 600.000 und 800.000 Menschen weltweit Opfer von Menschenhändlern. Vor allem junge Frauen aus ärmlichen Verhältnissen werden häufig mit falschen Versprechungen angelockt, verschleppt, mit Gewalt gefügig gemacht und zur Ware degradiert. "Diese Zahlen und vor allem die dahinter stehenden erschütternden Einzelschicksale geschundener Mädchen und Frauen machen deutlich, dass die Politik bei der Bekämpfung des Frauenhandels Flagge zeigen muss. Und ich kann Ihnen versichern: in Bayern tun wir das auch!", so Merk.

Merk: "In den Herkunftsländern der verschleppten Frauen herrschen zumeist wirtschaftliche Not und bedrückende soziale Verhältnisse, was die Menschenhändler schamlos für ihre Zwecke ausnutzen. Um diesem widerwärtigen Geschäft mit der sexuellen Ausbeutung arg- und wehrloser Frauen Einhalt zu gebieten, bedarf es eines ganzen Bündels von Maßnahmen. Das beginnt im Bereich der Aufklärung und Prävention. Klar ist aber auch: Im Kampf gegen die internationalen Verbrecherringe brauchen wir ein schlagkräftiges strafrechtliches Instrumentarium."

"Seit Jahren kämpfe ich dafür, dass auch die Freier von Zwangsprostituierten bestraft werden können und die Strafmilderungen durch das rot-grüne Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2001 wieder rückgängig gemacht werden. Die frühere Bundesjustizministerin Zypries von der SPD hat sich hier jedoch leider quer gestellt," so Merk. "Seit dem Prostitutionsgesetz ist das Fördern der Prostitution nicht mehr strafbar. Dadurch haben sich die Arbeitsbedingungen der Frauen in keiner Weise verbessert. Profitiert haben ausschließlich die Zuhälter und Bordellbetreiber. Und außerdem fehlt nun den Strafverfolgungsbehörden häufig die Möglichkeit, Durchsuchungsbeschlüsse für das Rotlichtmilieu zu erwirken. Damit sind die Chancen, dort auch Fälle von Menschenhandel aufzudecken, extrem gesunken. Aber ich verspreche Ihnen: als Justizministerin werde ich mich weiterhin mit aller Kraft für eine effektive Bekämpfung von Frauenhandel und Zwangsprostitution einsetzen!"

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?