Amtsgericht Neu-Ulm
09.03.2010

Justizministerin Merk zur BGH-Entscheidung im Fall Daniel I.: "Klares Bekenntnis für die Sicherheit der Menschen in unserem Lande"

Anlässlich des Urteils des Bundesgerichtshofs im Fall Daniel I. erklärt Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk: "Der Bundesgerichtshof hat heute die Verankerung der nachträglichen Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht bestätigt. Damit wird ein klares Signal für die Sicherheit der Menschen in unserem Land gesetzt. Leider gibt es auch jugendliche Straftäter, bei denen alle Therapie- und Resozialisierungsanstrengungen fruchtlos bleiben. Bei diesen Tätern besteht ein großes Risiko, dass sie bei einer Entlassung aus der Haft erneut schreckliche Gewalt- oder Sexualstraftaten begehen. Dieser Gefahr dürfen wir die Bevölkerung, insbesondere unsere Kinder, nicht aussetzen! Deswegen bin ich erleichtert, dass der Bundesgerichtshof uns für diese Fälle die nachträgliche Sicherungsverwahrung weiterhin ermöglicht."

Merk hatte sich seit Jahren für ein Gesetz zur Regelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei jugendlichen Straftätern eingesetzt. Die große Koalition griff die bayerische Initiative endlich auf. Das Gesetz trat zum 12. Juli 2008 in Kraft, nur wenige Tage bevor Daniel I. hätte in Freiheit entlassen werden müssen.

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?