Amtsgericht Neu-Ulm
15.03.2010

Verbraucherschutzministerin Merk zum Weltverbrauchertag: "John F. Kennedy beim Wort nehmen! Wirtschaft und Verbraucher sollten Probleme Hand in Hand angehen"

Anlässlich des Weltverbrauchertags am 15. März erinnert Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk an die so genannten "Grundrechte der Verbraucher", die US-Präsident John F. Kennedy bereits 1962 ausgerufen hat. "Der Weltverbrauchertag geht zurück auf Präsident John F. Kennedy, der am 15.März 1962 vor dem amerikanischen Kongress grundlegende Rechte der Verbraucher formulierte", erklärt Merk. "Kennedy erkannte schon damals, dass ohne eine Partnerschaft zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Verbraucher Wohlstand und Freiheit nicht zu schaffen sind. In seiner grundlegenden Rede vor dem amerikanischen Kongress formulierte er die vier Rechte der Verbraucher auf Sicherheit und sichere Produkte, auf umfassende Information, auf freie Wahl und auf das Recht, gehört zu werden."

In diesem Jahr hat der internationale Dachverband der Verbraucherorganisationen den Weltverbrauchertag unter das Motto "Our Money, Our Rights" gestellt. Merk: "Wir müssen Kennedy bei um Wort nehmen! Angesichts der weltweiten Finanzkrise und der schwierigen wirtschaftlichen Lage appelliere ich an Wirtschaft und Verbraucher, Hand in Hand zu gehen und die Probleme gemeinsamen im Dialog zu lösen."

Merk betont, dass im Bereich des Verbraucherschutzes in den letzten Jahren enorm viel erreicht wurde: "So gab es erhebliche Verbesserungen im Bereich der Fahr- und Fluggastrechte. Verbraucher haben heute z. B. das Recht auf Entschädigung bei erheblichen Verspätungen."

Auch im Bereich der unerlaubten Telefonwerbung traten im August 2009 wichtige Neuregelungen in Kraft. Merk: "Mit dem neuen Gesetz soll denjenigen unseriösen Unternehmen das Handwerk gelegt werden, die sich in der Vergangenheit zum großen Ärger der Betroffenen in dreister Form über das Verbot hinweggesetzt haben. Unternehmer, die unzulässigerweise "Cold Calling" betreiben, müssen danach mit empfindlichen Geldbußen von bis zu 50.000 € rechnen. Bei Werbeanrufen darf der Anrufer seine Rufnummer nicht unterdrücken. Damit haben wir viel erreicht, legen aber deshalb die Hände nicht in den Schoß. Denn erst mit der Evaluierung in diesem Jahr werden wir feststellen, ob diese Vorschriften auch ausreichen oder Bedarf für Nachbesserungen besteht. Wir arbeiten eng mit den Verbraucherverbänden zusammen; dort laufen die Beschwerden der Verbraucher auf. Hier können wir uns ein klares Bild machen."

"Es gibt aber auch eine ganze Reihe von Baustellen, um die wir uns noch kümmern müssen," erklärt Merk weiter. "So hat die Finanzkrise dazu geführt, dass viele Menschen ihr Vertrauen in den Finanzmarkt verloren haben. Erste Verbesserungen, wie z. B. die Pflicht zur Führung eines Beratungsprotokolls und die Verlängerung der Verjährungsfrist bei Falschberatung, sind schon erzielt worden. Weitere Schritte müssen und werden folgen. Auch der Datenschutz spielt in unserer Welt der Technik und der neuen Medien eine immer größere Rolle. Bei all diesen Problemen sollten Wirtschaft und Verbraucher aufeinander zugehen und miteinander reden, um gemeinsam Lösungen zu finden."


Besonders wichtig sind Merk Verbraucherinformation und Verbraucherbildung. Merk: "Nur ein gut informierter und aufgeklärter Verbraucher ist in der Lage, Gefahren zu erkennen und richtig zu handeln. Mein Ziel ist es, dass Verbraucher und Unternehmen auf Augenhöhe miteinander kommunizieren." Ein wichtiger Schritt hierfür ist das von der Staatsregierung betriebene unabhängige Verbraucherinformationsportal www.vis.bayern.de . Merk empfiehlt: "Verbraucher, die Tipps oder Ratschläge brauchen, sollten hier reinschauen! Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen."

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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