Amtsgericht Neu-Ulm
09.04.2010

Merk bereitet Gesetz vor: "Wir wollen das Bestmögliche für Mutter und Kind!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk setzt sich für eine gesetzliche Regelung der vertraulichen und der anonymen Geburt ein. Nach ihren Vorstellungen soll Kern eines solchen Gesetzes ein klar definiertes Stufenmodell sein. Nur in extremen Ausnahmefällen soll eine völlig anonyme Geburt möglich sein. Im Vordergrund steht die Möglichkeit für Frauen in Notlagen, in der beschützenden Umgebung eines Krankenhauses sicher ohne Angst gebären zu können. Eine gesetzliche Regelung zur vertraulichen Geburt soll gewährleisten, dass die Frauen ihre Identität nicht sofort preisgeben müssen. Die persönlichen Daten werden zwar erfasst, bleiben jedoch bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres des Kindes unter Verschluss. Erst danach soll es zu einer Offenbarung der Daten kommen können. Eine solche vertrauliche Geburt soll nach den Vorstellungen Merks keine Pflichtberatung als Voraussetzung haben. "Die Frau darf nicht zu einem Gespräch gezwungen werden. Ich setze stattdessen auf die Verpflichtung der Klinik, eine Beratungsstelle zu informieren, die der Gebärenden ein Hilfsangebot anbieten muss. Die Beratung soll Hilfe und nicht Zwang sein. Alles andere wäre kontraproduktiv. Frauen, die sich in einer solchen extremen Situation befinden, brauchen Unterstützung, keine Bevormundung."

Merk: "Natürlich wäre es ideal, könnten wir auf eine solche Regelung verzichten. Aber leider meint es das Schicksal nicht mit allen Menschen gleichermaßen gut. Das Wohl von Mutter und Kind fordert eine gesetzliche Lösung, die das Bestmögliche für beide im Auge haben muss: Das Leben des Babys und die Gesundheit der Mutter verbunden mit der Möglichkeit, dass sich die Mutter nach Überwindung ihrer akuten Notsituation doch für ihr Kind entscheidet."

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