Amtsgericht Neu-Ulm
06.05.2010

"Beipackzettel für Geldanlagen braucht klare Vorgaben" - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Beate Merk fordert Verbesserungen am Gesetzentwurf

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk begrüßt, dass die Bundesregierung das Produktinformationsblatt für Geldanlagen nun offenbar per Gesetz einführen will. Der am Montag veröffentlichte Gesetzentwurf muss aber nach Ansicht Merks noch einigen Schliff bekommen. Merk: "Der Gesetzentwurf lässt zu große Spielräume bei der Gestaltung der Informationsblätter. Den Unternehmen steht es beispielsweise frei, ob sie eine Risikoeinstufung nach Zahlenwerten vornehmen oder ob sie Kursschwankungen der Vergangenheit in das zweiseitige Informationsblatt aufnehmen."

"Von einheitlichen Standards wird man in Deutschland weit entfernt bleiben, wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht konkretisiert werden", so Merk. "Der Verbraucher wird nach wie vor nicht in der Lage sein, verschiedene Angebote miteinander vergleichen zu können. Denn jeder Anbieter kann sein eigenes Informationsblatt entwerfen, solange er nur die Begrenzung auf zwei DIN A4 Seiten einhält und die geforderten Mindestinformationen gibt." Kritisch äußerte sich Merk auch zu der im Gesetzentwurf vorgesehenen Möglichkeit, auf das Produktinformationsblatt zu verzichten. "Das Informationsblatt sollte eine unverzichtbare Informationsquelle sowohl für den Anleger wie auch seinen Berater sein."

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