Amtsgericht Neu-Ulm
11.05.2010

EGMR-Urteil zur Sicherungsverwahrung rechtskräftig - Merk: "Wir brauchen eine Reform der Sicherungsverwahrung - und zwar schnell"

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerde der Bundesrepublik Deutschland gegen eine Verurteilung im Dezember 2009 nicht angenommen. Damit ist das Urteil der Kleinen Kammer rechtskräftig, das befunden hatte, dass der deutsche Gesetzgeber die frühere Höchstfrist von 10 Jahren nicht mit Rückwirkung entfallen lassen konnte. Von dem Urteil sind deutschlandweit bis zu 70 hochgefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter potentiell betroffen. Der BGH hat allerdings erst kürzlich eine Bindungswirkung der EGMR-Entscheidung über den Einzelfall hinaus abgelehnt. Bayerns Justizministerin Beate Merk dringt jetzt gleichwohl auf eine unverzügliche Reform der Sicherungsverwahrung.

Merk: "Es ist mir unverständlich, weshalb die Große Kammer den Fall nicht zur Entscheidung angenommen hat, obwohl dies bei schwerwiegenden Rechtsfragen an sich vorgesehen ist. Die Entscheidung macht uns aber eines schmerzlich deutlich: Mit einem bloßen Herumdoktern an den Regelungen der Sicherungsverwahrung ist es nicht getan. Jetzt ist der Bund gefordert. Wenn die Politik ihrer ureigensten Aufgabe nachkommen will, die Sicherheit der Bevölkerung umfassend zu schützen, muss sie jetzt einen großen Wurf wagen. Wir brauchen eine Reform, die diesen Namen verdient. Das heißt: Wir brauchen eine komplette Neuregelung, wie wir mit Sexual- und Gewaltstraftätern umgehen, die auch am Ende des Strafvollzugs noch akut rückfallgefährdet und daher gefährlich für die Gesellschaft sind."

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