Amtsgericht Neu-Ulm
16.06.2010

Arbeitskreis lässt sich über Situation nach EGMR-Entscheidung informieren und befürwortet gemeinsam mit Justizministerin Merk entschlossenes Vorgehen

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute im Arbeitskreis für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz der CSU-Landtagsfraktion ihre Überlegungen zur Reform der Sicherungsverwahrung vorgestellt. Die Vorsitzende des Arbeitskreises, Petra Guttenberger zeigte sich im Anschluss einig mit Merk, dass der bayerische Weg demjenigen des Bundesjustizministeriums weit überlegen sei. Guttenberger: "Das bayerische Eckpunktepapier spricht alle Fragen an, die die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aufgeworfen hat. Während die Bundesjustizministerin zu resignieren scheint, wollen wir die Probleme anpacken und nach wie vor ein konsequentes Gesetz erreichen, um die Bevölkerung vor hochgefährlichen Sexual- und Gewaltstraftätern zu schützen. Ich freue mich, dass der bayerische Vorschlag nach unserer Diskussion heute auch die vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof geforderte enge Verknüpfung zwischen der Verurteilung des Täters und der Entscheidung über die dauerhafte Inhaftierung berücksichtigen wird. " Merk bedankte sich für die Unterstützung des Arbeitskreises und zeigte sich gegenüber den Änderungswünschen aufgeschlossen. In Richtung Berlin ergänzte die Ministerin: "Das Manko des Entwurfs des Bundesjustizministeriums besteht gerade darin, dass die Altfälle einfach ausgeblendet werden. Man kann doch die Bevölkerung und die Justiz nicht mit bundesweit über 70 hochgefährlichen Sicherungsverwahrten alleine lassen. Wenn die Rechtspolitik ihren Schutzauftrag für die Bevölkerung ernst nimmt, muss sie alles rechtlich Mögliche unternehmen, um solche Gefangenen gerade nicht entlassen zu müssen. Mein Vorschlag bietet hier die entsprechenden Lösungen."

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Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?