Amtsgericht Neu-Ulm
24.06.2010

Merk nur bedingt zufrieden mit Leutheusser-Entwurf zur Sicherungsverwahrung: "Länder werden allein gelassen"

Die Justizministerkonferenz diskutiert über das Eckpunktepapier der Bundesjustizministerin zur Sicherungsverwahrung. Die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßt das Papier insoweit, als es Wertungswidersprüche im Recht der Sicherungsverwahrung beseitigt und Schutzlücken schließt. Dies entspreche der Koalitionsvereinbarung. "Die Bundesjustizministerin hat sehr schnell das umgesetzt, was ihre Vorgängerin versäumt hatte, und insoweit stimme ich ihr auch zu," betonte Merk am Rande der Justizministerkonferenz in Hamburg.

Merk kritisiert aber, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung abgeschafft werden soll. Gerade die zahlenmäßig zwar geringen aber besonders dramatischen Fälle, bei denen sich erst im Laufe des Strafvollzugs die extreme Gefährlichkeit des Täters herausstelle, müssten auf Bundesebene gelöst werden. "Damit dürfen die Länder nicht allein gelassen werden. Denn hier geht es um den Schutz der Bevölkerung vor besonders gefährlichen Straftätern," so die Ministerin. Bislang haben die Gerichte insbesondere in Bayern in solchen Fällen die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung gebilligt. Echte Alternativen zur dieser Maßnahme bietet das Papier der Bundesjustizministerin nach Ansicht Merks nicht. "Die elektronische Aufenthaltsermittlung ist kein vollwertiger Ersatz. Diese sogenannte Fußfessel oder auch das bayerische Programm HEADS können Risiken minimieren oder erkennen helfen. Einen entschlossenen Triebtäter von einem Rückfall abhalten werden sie aber im Zweifel nicht. Das bedeutet, ohne eine nachträgliche Sicherungsverwahrung können wir unsere Bevölkerung vor den hochgefährlichen Tätern nicht wirklich schützen," meint Merk.

Merk vermisst außerdem eine Reaktion auf die Argumentation des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Rückwirkungsverbot. "Das Papier versucht gar nicht erst, die Rückwirkungsproblematik in den Griff zu bekommen. Der EGMR verlangt von uns ein völlig neues Konzept für hochgefährliche Straftäter. Wir müssen also die Sicherungsverwahrung noch klarer als bisher von der Strafhaft unterscheiden. Wir können es uns nicht leisten, hier Zeit zu verschwenden, wenn wir alles für die Sicherheit der Bevölkerung tun wollen. Ich habe deshalb bereits vor einigen Wochen konkrete Vorschläge gemacht, die nun von der Bundesjustizministerin aber leider nicht aufgegriffen werden."

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