Amtsgericht Neu-Ulm
25.06.2010

Merk zu BGH-Urteil: "wichtige Grenzziehung zwischen erlaubter und strafbarer Sterbehilfe"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk anlässlich des Freispruchs des Bundesgerichtshofs für einen Münchner Rechtsanwalt: "Mit dieser Entscheidung hat der BGH eine wichtige Grenze zwischen erlaubter und strafbarer Sterbehilfe gezogen. Die Entscheidung stärkt den Patientenwillen und bringt Klarheit für Ärzte und Pflegepersonal. Ich habe mich immer dafür eingesetzt, dass entscheidender Maßstab für Angehörige, Betreuer und Mediziner stets das Wohl und der Wille des Patienten sein muss."

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?