Amtsgericht Neu-Ulm
06.07.2010

Merk begrüßt neu entbrannte Diskussion zur Reform der Sicherungsverwahrung: "Die Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung ist ein Irrweg"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßt die neue Offensive der Unions-Fraktion gegen das Konzept der Bundesjustizministerin zur Reform der Sicherungsverwahrung. Merk: "Die Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung ist ein Irrweg. Wir eröffnen ohne Not eine Sicherheitslücke, die wir nicht mit anderen Alternativen schließen können. Denn es gibt extreme Gewalt- und Sexualverbrecher, bei denen sich erst im Verlauf der Haft herausstellt, dass von ihnen weiterhin eine hohe Gefährlichkeit ausgeht. Diesem Risiko dürfen wir die Menschen nicht aussetzen. Daher werde ich im weiteren Gesetzgebungsverfahren mit aller Kraft für den Erhalt der nachträglichen Sicherungsverwahrung kämpfen."

Merk weiter: "Ich begrüße es sehr, dass die Diskussion über die Reform der Sicherungsverwahrung neu eröffnet wird. Die Entscheidung des EGMR zwingt den Gesetzgeber zum Handeln. Das Urteil verlangt erstens, die Sicherungsverwahrung aus dem Strafrecht herauszunehmen, also deutlich von ihm zu trennen. Und zweitens, dies auch ganz praktisch im Vollzug zu tun. Für letzteres sind die Länder zuständig, für ersteres aber der Bund. In dem Konzept der Bundesjustizministerin steht davon aber leider überhaupt nichts."

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