Amtsgericht Neu-Ulm
13.07.2010

Bundesverfassungsgericht lässt Sicherungsverwahrten in Haft - Merk: "können uns Verzicht auf nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht leisten"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein wegen zahlreicher schwerer Sexualstraftaten vorbestrafter Straftäter nicht sofort aus der nachträglichen Sicherungsverwahrung entlassen werden muss. Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Eilantrag eines Straftäters abgelehnt, gegen den die nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet worden war und der unter Berufung auf die jüngste EGMR-Rechtsprechung einen Eilantrag auf sofortige Entlassung gestellt hatte. Merk: "Das Bundesverfassungsgericht hat erneut festgestellt, dass der Schutz der Menschen vor schweren Straftaten mehr Gewicht hat, als die Freiheit eines gefährlichen Sexual- oder Gewaltstraftäters."

Merk weiter: "Diese Entscheidung zeigt uns aber auch, dass es Fälle gibt, in denen man einen effektiven Schutz der Bevölkerung ohne eine nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht bewerkstelligen kann. Von daher ist es mir absolut unverständlich, dass die Bundesjustizministerin auf dieses Rechtsinstitut ersatzlos verzichten will. Sie hat Recht, wenn sie Reformbedarf nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sieht. Ich habe daher Vorschläge für eine Reform mit Überlegung und Augenmaß gemacht. Die Pläne der Bundesjustizministerin schießen aber deutlich über das Ziel hinaus. Leider gibt es extreme Gewalt- und Sexualverbrecher, bei denen sich die hohe Gefährlichkeit erst im Verlauf der Haft herausstellt. Wenn wir unseren Schutzauftrag für die Bevölkerung ernst nehmen, können wir uns den Verzicht auf die nachträgliche Sicherungsverwahrung schlichtweg nicht leisten."

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