Amtsgericht Neu-Ulm
16.07.2010

Justizministerin Merk nimmt am Workshop zur Sicherungsverwahrung in Berlin teil

Bayerns Justiz- und Verbraucherministerin Dr. Beate Merk ist als Teilnehmerin des Workshops der CDU/CSU-Fraktion zur Sicherungsverwahrung benannt. Die Arbeitsgruppe trifft sich am 29. Juli 2010 in Berlin zur Ausarbeitung eines konsequenten Konzepts für den Umgang mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Merk: ?Ich freue mich, dass wir das Eckpunktepapier der Bundesregierung erneut diskutieren werden. Ich erwarte, ein Ergebnis, das dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung umfassender gerecht wird und keine Lücken lässt wie der bisherige Entwurf. Als zuständige Fachministerin werde ich mich weiterhin für den Erhalt der nachträglichen Sicherungsverwahrung, für die Bayern so lange gekämpft hat, stark machen.?

Merk hatte seit dem Bekanntwerden des Eckpunktepapiers der Bundesregierung bereits mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass der Vorschlag der Bundesregierung keine Lösung für die Altfälle vorsieht und ohne Not die nachträgliche Sicherungsverwahrung aufgegeben werden soll. Der von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene Vorbehalt im Urteil erfasse insbesondere nicht die Fälle, bei denen sich erst im Laufe der Haft die Notwendigkeit einer Unterbringung des Täters ergibt, meint Merk.

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?