Amtsgericht Neu-Ulm
06.08.2010

Merk: "In Bayern hat sich die nachträgliche Sicherungsverwahrung bewährt!"

Bayerns Justiz- und Verbraucherministerin Dr. Beate Merk : "Auch wenn es Bundesländer geben sollte, bei denen die Gerichte nachträglich bisher keine Sicherungsverwahrung angeordnet haben, zeigt die Praxis in Bayern deutlich, dass diese bei uns ein notwendiges Mittel ist, um die Bevölkerung vor hochgefährlichen Straftätern zu schützen. Im Übrigen haben der Bundesgerichtshof und auch das Bundesverfassungsgericht  die nachträgliche Sicherungsverwahrung in bayerischen Fällen rechtlich bestätigt."  Bei den Tätern, für die in Bayern nachträglich die Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, hatte sich die erhebliche Gefährlichkeit der Täter erst während der Strafhaft herausgestellt. Zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung lagen die Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung noch gar nicht vor. Merk: "Diese Täter kann man gar nicht mit der von der Bundesjustizministerin favorisierten Vorbehaltslösung erfassen. Unsere Richter sind schließlich keine Hellseher!" Die uferlose Ausweitung der Anordnung eines Vorbehalts zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung sei auch verfassungsrechtlich sehr bedenklich. Fasst man diesen zu weit, werden Täter unnötig stigmatisiert, die im Strafvollzug mit viel Sorgfalt und der notwendigen Aufmerksamkeit  vielleicht problemlos resozialisiert werden könnten, meint Merk.

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