Erstmals Frau an der Spitze des höchsten bayerischen Anwaltsgerichts
Die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hat heute Frau Rechtsanwältin Irina Lindenberg-Lange zur neuen Präsidentin des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs bestellt. Diese folgt damit Herrn Rechtsanwalt Dr. Bauer nach, der bislang dem Gericht vorsaß. Sie ist die erste Frau an der Spitze des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs.
Rechtsanwalt Dr. Klaus Bauer wurde 1975 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Erb-, Gesellschafts- und Steuerrecht. Er gehörte in der Zeit von 1981 bis 1994 dem Anwaltsgericht in München an. Ende 1994 wurde er zum Mitglied des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs ernannt, im August 1997 zum Vorsitzenden eines Senats und im August 2005 zugleich zum Präsidenten des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs bestellt. Viele Jahre hat er sich in der Ausbildung von Studenten und Rechtsreferendaren sowie in der Fachanwaltsausbildung engagiert. 2008 wurde ihm das Bundesverdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Rechtsanwältin Irina Lindenberg-Lange wurde im Jahr 1991 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Sie ist als Fachanwältin für Verwaltungsrecht und als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht tätig. Zugleich übt sie eine Lehrtätigkeit als Gastdozentin im Rahmen der Ausbildung der Rechtsreferendare im Öffentlichen Recht aus. Sie ist seit Februar 2002 Mitglied und seit August 2005 Vorsitzende eines Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs.
Merk: "Sowohl der scheidende Präsident als auch die neue Präsidentin sind herausragende Juristen. Mein besonderer Dank gilt Ihrem großen Engagement für die Anwaltsgerichtsbarkeit. Denn die Anwaltsgerichte leisten eine hervorragende Arbeit im Interesse der gesamten Anwaltschaft. Nicht nur, weil auf diesem Weg die Entscheidungen des Kammervorstandes überprüft werden können. Sondern vor allem deshalb, weil die Anwaltschaft so selbst die Möglichkeit hat, disziplinarrechtlich gegen die "schwarzen Schafe" in den eigenen Reihen vorzugehen. So setzen sie das wichtige Signal nach außen: Die Krähentheorie greift bei den Rechtsanwälten nicht!"
Hinweis:
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?