Amtsgericht Neu-Ulm
31.03.2011

Bayerns Justiz drückt bei jugendlichen Straftätern aufs Tempo - Merk: "Bamberger Erfolgsmodell eines beschleunigten vereinfachten Jugendverfahrens wird ausgeweitet"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute in München die Ausweitung des Bamberger Modellprojekts eines beschleunigten vereinfachten Jugendverfahrens bekannt gegeben. Merk: "Im Jugendstrafverfahren kommt dem Beschleunigungsprinzip eine besonders große Bedeutung zu. Gerade bei Jugendlichen wirkt eine Sanktion erzieherisch dann am besten, wenn sie der Tat auf dem Fuße folgt. Weil die Jugendlichen merken, dass ihre Taten schnell Konsequenzen haben."

Die bayerischen Jugendstaatsanwälte und Jugendgerichte führen die Jugendstrafverfahren bereits gegenwärtig sehr zügig durch. Im bundesweiten Vergleich stehen sie hier an der Spitze. "Dennoch müssen wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Verfahren weiter zu beschleunigen", so Merk. "Auf meinen Anstoß hat die Staatsanwaltschaft Bamberg daher im Juni 2010 im Stadtgebiet und im Landkreis Bamberg die beschleunigte Variante des vereinfachten Jugendverfahrens eingeführt. Vorbild ist das von der verstorbenen Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig initiierte so genannte Neuköllner Modell. Staatsanwaltschaft, Jugendgericht, Polizei und Jugendgerichtshilfe haben sich zum Ziel gesetzt, dass Jugendliche in geeigneten Fällen spätestens vier Wochen nach der Straftat vor dem Jugendrichter stehen. Hierfür haben sie besonders straffe Verfahrensabläufe vereinbart."

Das vereinfachte Jugendverfahren ist für leichte bis mittelschwere Straftaten mit einem einfach gelagerten Sachverhalt geeignet. Hier geht es oft um Diebstahl, Unterschlagung, Sachbeschädigung und Fahren ohne Fahrerlaubnis, aber auch um leichtere Drogendelikte und Gewalttaten mit nicht allzu schweren Folgen. Der Jugendrichter kann in diesen Fällen als Höchststrafe vier Wochen Jugendarrest verhängen. Eine Jugendstrafe darf hingegen nicht zu erwarten sein. Für jugendliche Mehrfach- und Intensivtäter ist das Projekt generell nicht geeignet.

"Die Erfahrungen mit dem Bamberger Modellprojekt sind sehr positiv", so Merk. "Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat es auch bereits Anfang des Jahres auf den Landkreis Hassberge ausgedehnt. Wegen des Erfolgs wollen nunmehr auch die Staatsanwaltschaften Ansbach, Ingolstadt, München II und Würzburg das Projekt in Angriff nehmen."

Merk: "Das Bamberger Modellprojekt zeigt: Jugendliche Straftäter können in den geeigneten Fällen innerhalb von vier Wochen vor den Jugendrichter gebracht werden. Dies ist ein wichtiger Ansatz, kriminelle Karrieren möglichst früh zu verhindern. Durch einen schnellen Warnschuss, bevor sie die nächste Tat begehen. Ich freue mich deshalb, dass sich nun weitere Staatsanwaltschaften dem Modellprojekt anschließen. Es wird seine Wirkung auf andere kriminelle Jugendliche in der Szene nicht verfehlen, wenn die Runde macht, dass die Justiz bei Straftaten so schnell und konsequent reagiert."

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