Amtsgericht Neu-Ulm
05.04.2011

Merk fordert Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk unterstützt Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich und fordert eine umgehende gesetzliche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung: "Der Bundesinnenminister hat absolut Recht, wenn Druck bei der Vorratsdatenspeicherung macht. Der Staat darf nicht tatenlos zusehen, wie seine Staatsbürger zu Opfern werden! Inzwischen ist es über ein Jahr her, dass das Bundesverfassungsgericht klare Vorgaben zur verfassungsmäßigen Ausgestaltung einer Neuregelung formuliert. Diese müssen nur noch in Gesetzesform gegossen werden. Ohne das Instrument der Vorratsdatenspeicherung haben unsere Strafverfolger erhebliche Probleme, beispielsweise Kinderpornografie effektiv zu bekämpfen. Auch darf man nicht vergessen: Die Richtlinie, die den Mitgliedstaaten der EU die Schaffung von Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung aufgibt, ist gültig und in nationales Recht umzusetzen. Daran hat auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nichts geändert!"

Eine klare Absage erteilt Merk an das sogenannte "Quick-Freeze-Verfahren": "Schon das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass das keine sachgerechte Alternative ist! Je nach Unternehmensphilosophie und Abrechnungsmodell des Telekommunikationsanbieters werden meist nur wenige Verbindungsdaten für wenige Tage oder Wochen gespeichert. Was aber nicht gespeichert oder schon gelöscht ist, kann auch nicht im Wege des Quick-Freeze gesichert werden."

Unterstützung erhält Merk von den Leitern der bayerischen Staatsanwaltschaften. Die Behördenleiter hatten sich am vergangenen Donnerstag im Rahmen einer Tagung einhellig für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen.

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