Amtsgericht Neu-Ulm
21.05.2011

Merk: "Auch mit 62 Jahren: Unser Grundgesetz ist up to date!"

Bayerns Justiz- und Verbraucherministerin Dr. Beate Merk zum 62. Geburtstag des Grundgesetzes am 23. Mai 2011: "Unser Grundgesetz ist so gescheit konstruiert und modern, das es seit mehr als 60 Jahren das Grundfundament unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung bildet. Es ist nicht in "seiner Zeit" stehen geblieben! Es hat fast jede unserer gesellschaftlichen Entwicklungen mitgemacht und musste nur mit größter Zurückhaltung geändert werden."

Seine Werte gelten auch heute noch uneingeschränkt. Das haben wir in erster Linie den Müttern und Vätern unserer Verfassung zu verdanken. Sie haben weit vorausgedacht. Dank zeitlos gültiger abstrakter Normen, passen sie auch für eine weiter entwickelte moderne Gesellschaft .

 "Das Bundesverfassungsgericht hat großen Anteil daran. Wenn es im Herbst sein 60jähriges Bestehen feiert, kann es auf eine lebendige Rechtsprechungstradition zurückblicken: Es hat dem Grundgesetz die Schlagkraft erhalten. Das spiegelt sich insbesondere in der Entscheidung zum sog. Computergrundrecht aus dem Jahr 2008 wieder", so Merk.

Das Gericht hat in dieser Entscheidung aus dem in Art. 1 und 2 GG verankterten allgemeinen Persönlichkeitsrecht ein Computer-Grundrecht entwickelt. Dieses sichert  die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.

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Merk: "Ich bin mir sicher, dass unser Grundgesetz auch den weiteren Herausforderungen unserer sich wandelnden Gesellschaft im 21. Jahrhundert.

gewachsen sein wird. Der Jahrestag des Grundgesetzes ist auch ein Auftrag! Ein Auftrag der in die Zukunft gerichtet ist! Ein Auftrag, die Werte unseres Grundgesetzes zu bewahren und wo nötig zu stärken."

Die Qualität und die Aktualität des Grundgesetzes hat  auch  in Europa Maßstäbe gesetzt. Die seit 1. Dezember 2009 geltende Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist maßgeblich unter dem Einfluss des richtungsweisenden deutschen Grundrechtekatalogs entstanden. So wurde beispielsweise die in Art 1 Abs. 1 Satz 1 formulierte wichtigste Wertentscheidung unseres Grundgesetzes wortgleich auch an die Spitze der Grundrechte-Charta gestellt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar."

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Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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