Amtsgericht Neu-Ulm
12.06.2012

Justizministerin Merk: "Aktuelle Entscheidung des BGH zum Missbrauch einer Schülerin in Herne bestätigt empfindliche Lücke beim Schutz von Schülern gegen sexuellen Missbrauch durch Lehrer" / "Der Gesetzgeber darf nicht mehr länger die Hände in den Schoß legen!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk sieht sich durch die gestern bekannt gewordene Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der die Verurteilung eines Vertretungslehrers wegen Missbrauchs einer Schülerin aufgehoben hatte, in ihrer Auffassung bestätigt, dass hier eine empfindliche Lücke im Gesetz vorliegt, die dringend geschlossen werden muss:

"Es ist unerträglich, dass der Schutz von Schülern gegen sexuellen Missbrauch durch einen Lehrer davon abhängt, wann, wie oft und wie lange der Lehrer das Opfer unterrichtet oder sonst betreut hat", so Merk. "Stattdessen müssen wir dafür sorgen, dass jeder Lehrer, der eine Schülerin oder einen Schüler seiner Schule missbraucht, von dem Straftatbestand erfasst wird. Es darf nicht mehr wie bisher entscheidend sein, inwieweit ein konkret nachzuweisendes Obhutsverhältnis besteht. Entscheidend muss doch sein, dass zwischen jedem Lehrer und Schüler ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, das einen besonderen Schutz der Schüler gebietet. Meinen Vorschlag dazu werde ich morgen auf den Tisch der Justizministerkonferenz legen. Das mir bisher entgegengehaltene Argument, man müsse erst die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dem Thema abwarten, greift seit der gestrigen Entscheidung nicht mehr. Sie zeigt vielmehr dringenden Handlungsbedarf zum Schutz der Schülerinnen und Schüler!"

Der Bundesgerichtshof hatte in einer gestern bekannt gewordenen Entscheidung die Verurteilung eines 42-Jährigen Vertretungslehrers durch das Bochumer Landgericht wegen Missbrauchs einer 14-jährigen Schülerin mit dem Argument aufgehoben, es sei nicht ausreichend festgestellt, "wie sehr das Mädchen in der Obhut des Mannes gestanden" habe. In dieselbe Richtung war bereits eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom Dezember 2011 gegangen, das einen 32-jährigen Vertretungslehrer freigesprochen hatte, der wiederholt Sex mit einer 14-jährigen Schülerin hatte. "Diese Rechtsprechung hat sich jetzt leider verdichtet", so Merk. "Der Gesetzgeber kann nun nicht mehr tatenlos zusehen, sondern er muss handeln!"

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