Justizministerin Beate Merk will "Haus des Jugendrechts" in Bayern
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk und die Vorsitzende des Arbeitskreises Recht der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag Petra Guttenberger planen, im Freistaat Bayern ein Haus des Jugendrechts in Angriff zu nehmen. Dabei handelt es sich um ein Gebäude, in dem die Behörden, die neben den Jugendgerichten im Jugendstrafverfahren mit straffälligen Jugendlichen zu tun haben, also Jugendbeamte der Polizei, Jugendstaatsanwälte und Jugendgerichtshilfe, unter einem Dach zusammenarbeiten. "Diese engmaschige Betreuung, aber auch Kontrolle straffälliger Jugendliche ist ein ganz entscheidender Beitrag für mehr Effizienz des Verfahrens und eine wirksamere Behandlung der jungen Straffälligen", so Merk.
Außerdem trage die räumliche Nähe und engere Zusammenarbeit der beteiligten Stellen natürlich auch zu einer weiteren deutlichen Beschleunigung des Verfahrens bei. Dies ist bei Jugendstrafverfahren besonders wichtig, weil Reaktionen hier umso wirksamer sind, je schneller sie auf die Tat folgen. "Was die Geschwindigkeit der Verfahren angeht, sind wir in Bayern zwar bereits sehr gut aufgestellt", so Merk. "Aber das Haus des Jugendrechts kann gerade in Ballungsgebieten ebenfalls einen weiteren wirksamen Baustein dazu liefern".
Das Haus des Jugendrechts soll zunächst als Modellprojekt eingerichtet werden. Geeignete Standorte müssen mit Polizei und interessierten Städten noch geprüft werden. Zuständig wäre das Haus des Jugendrechts für alle Delikte von Jugendlichen und Heranwachsenden bis 21 Jahre; ausgenommen wären nur sehr schwere Straftatenwie Tötungsdelikte, Sexualdelikte und Großverfahren aus dem Betäubungsmittelbereich. Einen wichtigen Schwerpunkt bilden die Mehrfach- und Intensivtäter sowie die sogenannten Schwellentäter, bei denen sich eine Entwicklung zum Intensivtäter anbahnt. U. a. in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz gibt es bereits solche Modelle, mit denen gute Erfahrungen gesammelt wurden.
Der Plan zur Errichtung eines Hauses des Jugendrechts wird derzeit innerhalb der Staatsregierung koordiniert.
Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".
Weitere Infos finden Sie hier
… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?