
Bayerns Justizministerin Merk fordert Verschärfung des Strafrechts bei Aggressionen gegen Polizei- und Vollstreckungsbeamte / "Wir müssen die schützen, die für uns ihren Kopf hinhalten!"
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert eine Verschärfung des Strafrechts beim Widerstand gegen Polizei- und Vollstreckungsbeamte. "Wie das aktuelle von meinem Kollegen Herrmann vorgestellte Lagebild 2011 zeigt, beobachten wir in den letzten Jahren eine Zunahme der Gewalt gegen Polizeibeamte. Darüber hinaus zeigen aktuelle Fälle, dass sich zunehmende Aggressionen auch gegen Vollstreckungsbeamte außerhalb des Polizeidienstes wie etwa unsere Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher und gegen Rettungskräfte richten. Wir können nicht akzeptieren, dass diejenigen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen, dabei Aggressionen ausgesetzt sind, und müssen auch mit dem Mittel des Strafrechts ein klares Signal dagegen setzen."
"Auf Initiative Bayerns wurden hier im letzten Jahr bereits wesentliche Änderungen erreicht, insbesondere die Heraufsetzung der Höchststrafe für den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte von zwei auf drei Jahren", so Merk. "Wesentliche Forderungen sind indessen noch offen: So, wie das Gesetz derzeit ist, sind tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte nur dann als Widerstand strafbar, wenn die Angriffe bei der Vornahme einer Vollstreckungshandlung erfolgen, nicht aber bei einer sonstigen Diensttätigkeit, z. B. beim Streifendienst. Diese Lücke ist untragbar und muss geschlossen werden. Und: es geht nicht an, dass die Höchststrafe bei besonders schweren Fälle, etwa wenn der Beamte in Todesgefahr gerät, weiterhin bei 5 Jahren liegt. Hier müssen wir auf 10 Jahre erhöhen, um dem Richter die Möglichkeit zu verschaffen, dem besonderen Unrechtsgehalt dieser Fälle Rechnung zu tragen!"
Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?