Amtsgericht Neu-Ulm
02.02.2012

Anti-Doping-Sachverständiger des Bundes besucht Münchner Schwerpunktstaatsanwaltschaft / Merk: "Bayerische Staatsanwälte bundesweit Vorreiter bei der Dopingbekämpfung!"

Der Anti-Doping-Sachverständige der Bundesregierung und des Bundestags, Professor Dr. Matthias Jahn hat die Schwerpunktstaatsanwaltschaft München I besucht. Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk: "Es spricht für die hervorragende Arbeit der Münchner Anti-Doping-Staatsanwälte, dass der Bundesbeauftragte nach Bayern kommt. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft München I ist die erste Adresse, wenn es um effektive Dopingbekämpfung in Deutschland geht!"

Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Dopingdelikte München I hat am 01. März 2009 ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist für ganz Bayern zuständig und war die erste Spezialbehörde für diesen Deliktsbereich bundesweit. Und sie hat immer mehr zu tun: Während die Staatsanwälte im Jahr 2009 171 und im Jahr 2010 195 Ermittlungsverfahren zu bearbeiten hatten, ist die Zahl 2011 auf 478 Verfahren angestiegen. Ebenso beeindruckend sind die erzielten Ergebnisse: Die Ermittler haben gegen Dopingmittelhändler Freiheitsstrafen bis zu 5 ½ Jahren erstritten. In der Summe wurden 512 Monate Freiheitsstrafe ausgesprochen, über die Hälfte davon ohne Bewährung. Und es gab Geldstrafen in Höhe von über einer viertel  Million Euro. Merk: "Diese Zahlen sind der Erfolg unserer hochspezialisierten Ermittler. Den immer neuen Dopingtricks der Sportbetrüger kann man nur mit Top-Experten beikommen!"

Trotz der Erfolge beklagen die Münchner Staatsanwälte, dass das bestehende Gesetzesinstrumentarium nicht ausreicht. Hierzu die Justizministerin: "Wir tun uns immer noch sehr schwer damit, auch im Wettkampf- oder gar Spitzensport Ermittlungserfolge zu erzielen. Hierzu fehlt es schlicht an den notwendigen gesetzlichen Grundlagen. Ich halte es nach wie vor für falsch, den betrügerischen Aspekt des Dopings außen vor zu lassen. Den Ermittlern muss die Möglichkeit gegeben werden, auch gegen Sportler, die in gedoptem Zustand an Wettkämpfen teilnehmen oder Dopingmittel gleich welcher Menge besitzen, vorzugehen. Das schulden wir den Athleten, die durch hartes Training und unvorstellbaren persönlichen Einsatz Topleistungen bringen und damit Aushängeschild und Vorbild zugleich sind!"

Hintergrund:

Professor Dr. Matthias Jahn von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) war im September 2011 durch die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag beauftragt worden, die Anwendung der 2007 erweiterten Strafnormen des Arzneimittelgesetzes gegen Doping wissenschaftlich zu evaluieren.

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