Amtsgericht Neu-Ulm
07.02.2012

Justiz- und Verbraucherschutzministerium weist Vorwürfe des Abgeordneten Arnold in Sachen Müller-Brot entschieden zurück.

Zu der Erklärung des verbraucherpolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion Horst Arnold, er sehe bei den Vorgängen um Müller-Brot auch das Justiz- und Verbraucherschutzministerium in der Verantwortung, erklärt das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:

Das Justiz- und Verbraucherschutzministerium ist nach der Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung allein für den Bereich der Aufklärung von Straftaten zuständig. Die Gesundheitsbehörden mussten in Sachen Müller-Brot nicht benachrichtigt werden, weil sie Ermittlungsbehörden und Anzeigeerstatter waren. Eine darüber hinausgehende Informationspflicht hat weder die Staatsanwaltschaft noch - mangels Zuständigkeit - das Justiz- und Verbraucherschutzministerium getroffen. Durch das Berichtswesen des Justiz- und Verbraucherschutzministeriums wurde das Strafverfahren in Sachen Müller-Brot in keiner Weise verzögert.

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?