Justizministerin Beate Merk: "Justizministerin Beate Merk: "Wir brauchen dringend weiter die Möglichkeit, hochgefährliche, psychisch gestörte Gewalt- und Straftäter auch nachträglich noch unterbringen zu können!"
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk appelliert an den Deutschen Bundestag, den Gerichten die Möglichkeit zu erhalten, gegen hochgefährliche, psychisch gestörte Sexual- und Gewaltstraftäter auch nach ihrer Verurteilung und Verbüßung ihrer Haftstrafe die nachträgliche Unterbringung anordnen zu können. "Es gibt - wenige, aber hochbrisante - Fälle, in denen sich die Gefährlichkeit eines Straftäters erst während des Vollzugs der Strafe zeigt", so Merk. "Wenn das Gesetz zur Reform der Sicherungsverwahrung, das die Bundesregierung im März vorgelegt hat, so ins Gesetzblatt kommt wie es derzeit ist, werden unsere Staatsanwälte zukünftig keine Möglichkeit mehr haben, in solchen Fällen eine Unterbringung zu beantragen!"
Nach dem im Mai vorgelegten Entwurf eines Bundesgesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung soll die nachträgliche Unterbringung völlig abgeschafft werden. Merk: "Was aber geschieht in Zukunft mit hochgefährlichen, psychisch gestörten Straftätern, bei denen sich erst während der Haft der hohe Grad der Gefährlichkeit ergibt?"
Auch der Bundesrat hatte sich am 11. Mai 2012 für die Beibehaltung der Möglichkeit einer nachträglichen Unterbringung in solchen Fällen ausgesprochen. Die Bundesregierung hatte daraufhin zugesagt, dies zu prüfen. "Die Entscheidung liegt jetzt beim Deutschen Bundestag", so Merk. "Ich appelliere an den Gesetzgeber, zum Schutz der Menschen alle Möglichkeiten zu nutzen, die uns das Bundesverfassungsgericht lässt - und dazu gehört auch die Möglichkeit einer nachträglichen Unterbringung!"
Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?