Startveranstaltung der Stiftung Opferhilfe Bayern / Justizministerin Beate Merk: "Opferschutz und Opferhilfe dürfen mit dem Richterspruch nicht enden!"
Die Stiftungsratsvorsitzende und Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk lädt für
Montag, 22. Oktober 2012, 11:30 Uhr,
im Oberlandesgericht München, Konferenzraum 4.11,
Prielmayerstraße 5, 80335 München,
zur Startveranstaltung der Stiftung Opferhilfe Bayern ein.
Für die Opfer von Straftaten und ihre Angehörigen ist mit der Verurteilung und Bestrafung der Täter längst noch nicht alles ausgestanden. Oft leiden sie noch lange an den Folgen, nicht nur körperlich und seelisch, sondern auch wirtschaftlich. Daher hat die Bayerische Staatsregierung die "Stiftung Opferhilfe Bayern" errichtet. Die neue Stiftung soll Menschen, die durch Straftaten geschädigt werden und hierfür weder vom Täter noch vom Sozialsystem einen Ausgleich erhalten, schnell und unbürokratisch helfen.
Wem kann die Stiftung helfen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Stiftung eine Zuwendung gewähren kann? Was leistet die Stiftung? Zu diesen Fragen gibt Justizministerin Merk im Rahmen der Startveranstaltung Auskunft.
Die Medien sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen! Es wird Gelegenheit zu Film- und Fotoaufnahmen sowie zu Interviews bestehen! Für eine Voranmeldung unter 089/5597-3111 oder presse@stmjv.bayern.de wären wir dankbar.
Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".
Weitere Infos finden Sie hier
… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?