Justizministerin Merk: Klarstellung zum Fall Mollath
Zu den in einigen Medien wiedergegebenen Vorwürfen, Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk habe bei ihrer Stellungnahme zum Fall Gustl Mollath im Rechtsausschuss am 8. März den Rechtsausschuss des Landtags nicht vollständig informiert, weil sich zwischenzeitlich durch Ermittlungen der Steuerbehörden ergeben habe, dass Angaben in von Herrn Mollath der Staatsanwaltschaft vorgelegten Unterlagen teilweise zugetroffen hätten, erklärt Justizministerin Beate Merk:
"Hier geht Einiges durcheinander: Ich habe zum Fall Mollath dem Rechtsausschuss selbstverständlich umfassend berichtet.
Bei dem Bericht im Rechtsausschuss ging es damals u.a. darum, warum die zuständige Staatsanwaltschaft aufgrund der von Herrn Mollath eingereichten Unterlagen kein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Die Staatsanwaltschaft durfte aus rechtlichen Gründen kein Ermittlungsverfahren einleiten. Um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, braucht eine Staatsanwaltschaft konkrete Tatsachen, die einen so genannten Anfangsverdacht für eine Straftat begründen. Diese hat die Staatsanwaltschaft den Unterlagen von Herrn Mollath nicht entnehmen können. Deshalb durfte sie nicht ermitteln. Anders sieht es rechtlich bei der Steuerbehörde aus: Sie darf - anders als die Staatsanwaltschaft - auch ohne Anfangsverdacht einen Fall prüfen. Das ist der große Unterschied! Die Steuerbehörden überprüfen erst einmal, ob überhaupt ein Steueranspruch besteht. Für diese steuerliche Prüfung benötigen sie keinen Anfangsverdacht einer Straftat. Dass diese jetzt offenbar zu steuerlich relevanten Ergebnissen kommt, steht also nicht im Widerspruch zur Staatsanwaltschaft. Im Übrigen hat die Staatsanwaltschaft die Finanzbehörden selbst eingeschaltet und damit alles zur Aufklärung getan, was in ihrer Macht lag.
Zum anderen ging es um die Behauptung, Herr Mollath sei deswegen untergebracht, weil er wirre Anzeigen erstattet habe. Dazu sage ich ganz klar: Herr Mollath wurde nicht deswegen untergebracht, sondern wegen seiner Gefährlichkeit. Ich habe im Landtagsplenum und im Rechtsausschuss eingehend dargelegt, dass wir klar trennen müssen zwischen der Unterbringung Herrn Mollaths im Maßregelvollzug und dessen Strafanzeigen gegen seine damalige Ehefrau. Die Unterbringung Herrn Mollaths hat mit den Anzeigen nichts zu tun. Anlass für die Unterbringung war in erster Linie eine gefährliche Körperverletzung gegen seine damalige Ehefrau, in zweiter Linie waren es Sachbeschädigungen in 9 Fällen sowie eine 1 ½ stündige Freiheitsberaubung seiner Ehefrau. Außerdem war das Verfahren gegen Herrn Mollath wegen Körperverletzung bereits eingeleitet lange bevor er die Anzeige erstattete. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die Fortdauer der Unterbringung wegen fortbestehender Gefährlichkeit Mollaths zwischenzeitlich erneut vom Landgericht Bayreuth und vom Oberlandesgericht Bamberg bestätigt wurde. Die Behauptung, zwischen der Unterbringung Herrn Mollaths und seiner Anzeige bestehe ein Zusammenhang, wird nicht dadurch richtiger, dass man sie ständig wiederholt."
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?