Vor der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts/Merk: "Absprachen im Strafverfahren können sinnvoll sein, wenn sie richtig angewendet werden!"
Aus Anlass der am morgigen Mittwoch, 7. November 2012 anstehenden mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zu "Absprachen im Strafverfahren", dem so genannten Deal, hat Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk das 2009 geschaffene Gesetz über die Absprachen verteidigt. "Absprachen im Strafprozess gibt es nicht erst seit 2009, sondern bereits seit Jahrzehnten - sie sind im Strafprozess Realität", so Merk. "Wenn sie rechtsstaatlichen Anforderungen genügen, haben sie auch ihre Berechtigung. So kann es in hochkomplexen Verfahren mit besonders umfangreichen Sachverhalten richtig sein, im Wege der Absprache in einem transparenten Verfahren in angemessener Zeit zu einem sachgerechten Ergebnis zu kommen. Es war deshalb richtig, dass der Gesetzgeber die Absprachen 2009 aus einem rechtlichen Graubereich herausgeholt und klaren Regeln unterworfen hat. Wir dürfen jetzt nicht wieder in die für uns so typische Diskussion verfallen, etwas entweder zum Gift für den Rechtsstaat oder zum Allheilmittel erklären zu wollen. Sondern es muss darum gehen, nach welchen Regeln man auf transparente und rechtsstaatliche Weise zu einem gerechten Ergebnis kommen kann."
Dabei ist laut Merk zu beachten, dass Absprachen nach dem Gesetz nur in einem sehr engem Korridor, insbesondere mit der notwendigen Transparenz, möglich sind. "Rechtsstaatliche Anforderungen müssen unter allen Umständen respektiert werden", so Merk. "Unter diesen strengen Voraussetzungen sind Absprachen mit unserem Grundgesetz vereinbar."
Absprachen spielen laut Merk im Übrigen keineswegs, wie häufig unterstellt, ausschließlich in Wirtschaftsstrafverfahren eine entscheidende Rolle. "Jedenfalls nach unseren Erfahrungen in Bayern werden sie etwa auch verantwortungsvoll genutzt, um bei Sexualstraftaten dem Opfer eine wiederholte Vernehmung zu ersparen", so Merk. "Hier liegt aber zugleich ein Feld, auf dem ich noch Nachbesserungsbedarf sehe. Denn gerade bei Sexual- und Gewaltstraftaten gibt es auch Fälle, in denen Opfer gerade aussagen wollen, um sich vor Gericht Gehör zu verschaffen. Dem sollte stärker Rechnung getragen werden. Und: eine Absprache darf nicht dazu führen, dass ein Gericht keine weiteren Feststellungen zur Gefährlichkeit eines Angeklagten trifft oder gar darauf verzichtet, notwendige Maßregeln wie die Sicherungsverwahrung zu verhängen. Das sind wir nicht nur den Opfern solcher Taten schuldig, sondern allgemein den Menschen in unserem Land."
Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?