Justizministerin Beate Merk: "Wer bei einem Fahrverbot im gerichtlichen Bußgeldverfahren seinen Führerschein sofort abgibt, darf nicht später der Dumme sein!"
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute auf ein vielfach nicht wahrgenommenes, aber für viele Autofahrer praktisch wichtiges Problem hingewiesen: Wenn PKW-Fahrer in gerichtlichen Bußgeldverfahren zu einem Fahrverbot verurteilt werden und auf Rechtsmittel verzichten, geben sie oft sofort ihren Führerschein bei der Polizei ab. Das kann sich später rächen: Typischerweise handeln die Betroffenen vor Rechtskraft des Urteils - und verkennen dabei, dass der Zeitraum bis zu deren Eintritt mangels gesetzlicher Rechtsgrundlage nicht auf das Fahrverbot anrechenbar ist. Das heißt: Die Frist für das Fahrverbot beginnt dennoch erst später bei Rechtskraft und verkürzt sich nicht um den Zeitraum, in dem der Führerschein "freiwillig" vorher abgegeben wurde. Daher verlängern sich faktisch die Wirkungen des Fahrverbotes.
Merk will nun, dass die Zeit der vorzeitigen Abgabe des Führerscheins in diesen Fällen auf das Fahrverbot angerechnet wird. "Es ist doch eine unbillige Härte, wenn der Betroffene seinen Führerschein erneut abgeben muss und damit länger als die Dauer des Fahrverbotes auf seinen Führerschein verzichtet", so Merk. "Und das nur, weil er sich kooperativ und einsichtig verhält, die ihm auferlegte Sanktion durch seinen Rechtsmittelverzicht akzeptiert und so bald wie möglich das Fahrverbot verbüßen will."
Die praktische Bedeutung dieser Fälle ist nicht gering. Allein in Bayern ist in den letzten beiden Jahren jeweils von ca. 20 Fällen auszugehen, in denen das ungerechte Ergebnis in einem Gnadenverfahren korrigiert werden musste, in den Jahren davor waren es sogar 30 - so 2009 - bzw. 40 Gnadenverfahren - so im Jahr 2008. Nicht zu vergessen die Dunkelziffer derer, die ihren Führerschein erneut abgeben, ohne ein Gnadengesuch einzureichen.
Merk hat das Thema für die Justizministerkonferenz am 15. November angemeldet. "Ich werde mich intensiv für eine bürgerfreundliche Lösung einsetzen", so die Ministerin.
Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?