Amtsgericht Neu-Ulm
13.11.2012

Justizministerin Beate Merk will Vermittlungsausschuss gegen Gesetz zur Sicherungsverwahrung anrufen: "Empfindliche Sicherheitslücke bei gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat im Rechtsausschuss des Bundesrats die Anrufung des Vermittlungsausschusses gegen das Bundesgesetz zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung beantragt. "Das Gesetz weist eine ganz erhebliche Schutzlücke auf", so Merk. "Es sieht keine Möglichkeit vor, psychisch gestörte Gewalt- und Sexualstraftäter, deren hochgradige Gefährlichkeit erst nach dem Strafurteil erkennbar wird, zum Schutz der Allgemeinheit nachträglich noch unterzubringen. Dies betrifft nicht viele, aber außerordentlich gefährliche Fälle. Wir können es nicht verantworten, in solchen Fällen Täter sehenden Auges zu entlassen, obwohl wir wissen, dass sie hochgradig gefährlich sind!"

Die in dem neuen Bundesgesetz ausgeweitete Möglichkeit, bereits bei der Verurteilung die Sicherungsverwahrung vorzubehalten, reicht laut Merk nicht aus. "Vorbehalten kann man eine Sicherungsverwahrung nur dann, wenn schon im Zeitpunkt des Urteils die anhaltende Gefährlichkeit erkennbar war", so Merk "Es wird aber immer Straftäter geben, bei denen das nicht der Fall ist." Sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als auch das Bundesverfassungsgericht lassen die Möglichkeit, solche Straftäter auch nachträglich noch unterzubringen, offen, solange die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist. Merk: "Für die Sicherheit der Menschen müssen wir aber die Möglichkeiten, die uns das Bundesverfassungsgericht lässt, um potentielle Opfer zu schützen, nutzen. Alles andere wäre nicht zu verantworten!"

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