Amtsgericht Neu-Ulm
13.11.2012

Justizministerium weist in Sachen Mollath Vorwürfe gegen Ministerin Merk nachdrücklich zurück

Zu der Presseinformation von Report Mainz und der Rücktrittsforderung der Forderung der Freien Wähler gegenüber Staatsministerin Merk in Sachen Gustl Mollath gibt das Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz folgende Erklärung ab:

Zu den Vorwürfen des SWR und der absurden Rücktrittsforderung der Freien Wähler wird Ministerin Merk am Mittwoch im Landtag ausführlich Stellung nehmen. So viel aber vorab: Es bleibt dabei:

Wie die Ministerin dem Rechtsausschuss im März berichtete, begründen die von Herrn Mollath der Justiz vorgelegten Unterlagen keinen strafrechtlichen Anfangsverdacht, so dass die Staatsanwaltschaft gar nicht ermitteln durfte. Dass in einem bankinternen Revisionsbericht festgestellt wird, Vorwürfe Herrn Mollaths seien zutreffend, wurde von der Staatsanwaltschaft ebenfalls geprüft. Die Vorwürfe Mollaths, die danach zutreffend waren, betrafen arbeitsrechtliche Sachverhalte; soweit der Revisionsbericht strafrechtliche Sachverhalte betraf, waren diese verjährt. Auch hierüber hat Frau Staatsministerin den Rechtsausschuss umfassend informiert. Die Rücktrittsforderung ist daher absurd.

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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?