Amtsgericht Neu-Ulm
14.11.2012

Merk setzt sich auf Justizministerkonferenz für besseren Stalking-Schutz ein

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk wird sich auf der morgigen Justizministerkonferenz für einen besseren Schutz von Stalking-Opfern einsetzen. "Bisher krankt die strafrechtliche Verfolgung von Stalkern daran, dass eine psychische Belastung des Opfers, und sei sie auch noch so stark, allein nicht ausreicht", so Merk. "Vielmehr muss beim Opfer erst eine ‘schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung‘ eintreten - das heißt, es muss seine äußere Lebensführung ändern." Das Opfer, das Stärke zeige und sich nach außen nichts anmerken lasse, werde also im Regelfall nicht geschützt. "Dieses Defizit wirkt sich auch konkret bei der Strafverfolgung aus", so Merk. "Auffällig ist zum Beispiel das gerade beim Stalking starke Missverhältnis zwischen angezeigten Delikten und späteren Verurteilungen - 2010 stehen zum Beispiel bundesweit 26.848 angezeigten Fällen lediglich 414 Verurteilungen gegenüber."

Nach Merk muss es in Zukunft für eine Strafbarkeit genügen, dass das beharrliche Nachstellen "geeignet" ist, die schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung herbeizuführen. "Dann können wir in derartigen Fällen auch leichter frühzeitig mit Untersuchungshaft, der beim Stalking so genannten "Deeskalationshaft", reagieren."

Im Vorfeld der Justizministerkonferenz geäußerte Bedenken, ein so formulierter Tatbestand erfasse auch nicht strafwürdiges Verhalten, teilt Merk nicht. "Eine Strafbarkeit wird weiterhin ein unbefugtes und beharrliches Nachstellen voraussetzen. Die Rechtsprechung wird also selbstverständlich auch in Zukunft strafwürdiges von nicht strafwürdigem Verhalten klar trennen können".

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