Amtsgericht Neu-Ulm
15.11.2012

Merk zur heutigen Entscheidung des Landgerichts Augsburg im Fall des Vanessa-Mörders: "Ein klares Signal für den Opferschutz!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk erklärt angesichts der heutigen Entscheidung des Landgerichts Augsburg, gegen den Mörder der kleinen Vanessa die nachträgliche Sicherungsverwahrung anzuordnen:

"Als Justizministerin sage ich: Das Gericht, war hier vor eine große, nicht einfache Aufgabe gestellt und hat sich seine Entscheidung nicht leicht gemacht. Es hat ein klares Signal für den Schutz der Opfer gesetzt."

Merk weiter: "Als Mensch sage ich: Ich bin erleichtert und fühle mit den Angehörigen des Opfers, vor allem den Eltern der kleinen Vanessa. Sie haben unermessliches Leid erfahren. Deshalb denke ich, dass diese Entscheidung für sie sehr wichtig ist. Ich kümmere mich um die Belange der Opfer und ihrer Angehörigen."

Als Rechts- und Sicherheitspolitikerin liegt mein Fokus aber auch auf der Sicherheit der Allgemeinheit. Der Fall zeigt klar, wie wichtig es ist, dass uns auch in Zukunft die Möglichkeit erhalten bleibt, gefährliche Straftäter auch nachträglich noch unterbringen zu können. Leider ist diese Möglichkeit in dem jetzt vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Reform der Sicherungsverwahrung nicht mehr vorgesehen. Hier müssen wir über den Vermittlungsausschuss dringend nachbessern. Mein Antrag dazu liegt im Bundesrat auf dem Tisch!"

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?